XV. Strafbarer Eigennutz. — XVI. Sachbeschädigung. 199
Krohners drohende Zwangsvollstreckung zu vereiteln.
Er habe das ihm gehörige Pianino schon lange ver-
kaufen wollen, weil ihm sein Ton nicht mehr gefallen
habe. Seine Ehefrau bestätigte das. Daß der
Verkauf gerade jetzt erfolgt sei, sei reiner Zufall.
Da er selbst keine Mittel habe, sei das neue und
bedeutend teuere Pianino von seiner Ehefrau gekauft
worden.
Offenbar hat Paulig zwei Tage nachdem gegen
ihn, wie er durch die Ladung zum Termine wissen
mußte, Versäumnisurteil ergangen war, das einzige
ihm gehörige Pfandstück nur in der Absicht verkauft,
um Krohner zu schädigen. Ob ihm freilich der
Nachweis hiervon gerichtlich erbracht werden kann,
erscheint nicht unzweifelhaft.
Ob Paulig sonst verklagt oder gepfändet worden
ist, konnte nicht ermittelt werden.
Krohner stellt folgenden Strafantrag.
Gegen den
Kaufmann Heinrich Artur Paulig
hier
stelle ich Strafantrag wegen Vereitelung der Zwangs-
vollstreckung.
Stralsund, den 16. November 1904.
Albrecht Krohner, Spediteur.
XVI. JSachbeschädigung.
58. Einfache Sach-
beschädigung.
Bewußtsein der Rechts-
widrigkeit!?
Strafantrag.
§ 303 d. Str.G.Bs.
Posen, den 9. Juni 1905.
Der hier Grabenstraße 13 wohnhafte Wirtschafts-
besitzer Emmanuel Semper zeigte an, daß
der am 10. Oktober 1850 in Posen geborene
Gärtner Gotthold Edwin Leuthold,
hier Grabenstraße 14,
sich am Mittag des 7. Juni d. J. insofern der
vorsätzlichen und rechtswidrigen Sachbeschädigung
schuldig gemacht habe, als er einen Zaun, welchen
er, Semper, erst am Tage vorher ganz neu vom
Tischler Friedrich Ott, hier Bergstraße 19, habe