59. Sachbeschädigung
oder Diebstahl? Straf-
antrag.
§#§ 303, 242 d. Str.G.Bs.
XVI. Sachbeschädigung. 201
Der Zaun ist mit Beschlag belegt und im
Gewahrsam Sempers belassen worden mit der An-
weisung, sich jeder Veränderung an demselben zu
enthalten.
Semper stellt den beifolgenden Strafantrag.
Strafantrag.
Gegen den
Wirtschaftsbesitzer Gotthold Edwin Leuthold
stelle ich wegen der mir am 7. d. M. vorsätzlich
zugefügten Beschädigung meines Zaunes Strafantrag.
Posen, den 9. Juni 1904.
Emmanuel Semper.
Dresden, den 19. August 1901.
Gestern nachmittag 5 Uhr zeigte der hier beim
Fleischermeister Otto Heinig, hier Marien-
straße 21 wohnhafte und beschäftigte Fleischergeselle
Richard Otto Trinks an, daß soeben der
am 12. April 1886 in Dohna geborene und dort
(näheres nicht bekannt) wohnhafte
Fleischergeselle Albin Hugo Mehnert,
als sic, aus einer Restauration in Dresden-Neustadt
kommend, zusammen über die Augustusbrücke gegangen
seien, ihm ganz plötzlich ohne jeden Grund seinen
Spazierstock aus der Hand gerissen und in die Elbe
hinuntergeworfen habe. Da der Stock inwendig ein
Metallstock und mit Rohr umwunden sei, sei er
sofort in den Wellen untergegangen. Der Stock
habe einen Wert von 4 M. gehabt. Als Grund
von Mehnerts Handlungsweise könne er sich nur folgen-
des denken. Mehnert habe zuvor in der Schankwirtschaft
den Stock von ihm kaufen wollen, er, Trinks, habe
ihn aber nicht verkauft. Darüber müsse sich
Mehnert geärgert haben, denn er habe, nachdem der
Stock im Wasser untergegangen sei, gesagt: „Nun
haben wir alle beide keinen.“
Mehnert wird wegen Sachbeschädigung bezw.
Diebstahls angezeigt. Da er auswärts wohnt, ist