Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
er zur Sache nicht befragt worden. Trinks stellt, 
soweit Sachbeschädigung in Frage kommt, aus- 
drücklich Strafantrag. 
Strafantrag. 
Gegen den 
Fleischergesellen Albin Hugo Mehnert in Dohna 
stelle ich wegen Vernichtung meines Spazierstockes 
Strafantrag. 
Dresden, den 18. August 1901. 
Richard Otto Trinks. 
XVII. Wisentliche Verletzung von Absperrungsmaßregeln 
bei ansteckenden Krankheiten usw. 
60. Vergehen oder 
Polizeiübertretung. 
(Hundesperre)! Unter- 
schied. 
§§ 327, 328 d. Str. G. Bs. 
Halle, den 12. Juli 1901. 
Gestern vormittag ½11 Uhr traf ich auf 
meinem Dienstgange auf der hiesigen Wilhelmstraße 
die am 17. April 1865 in Dessau geborene 
Professorsehefrau Adele Hertha Weinlig, 
hier, Karlstraße 22, wohnhaft, 
wie sie trotz der durch Bekanntmachung des Stadt- 
rates vom 10. Juli d. Is. angeordneten Hunde- 
sperre ihren Hund, einen schwarzen Spitz von 
mittlerer Größe, nicht nur nicht an der Leine führte, 
sondern überdies ohne Maulkorb laufen ließ. 
Auf Befragen, ob sie nicht wisse, daß seit dem 
10. d. Mts. Hundesperre angeordnet sei, verneinte 
sic das. Auf meinen weiteren Vorhalt, die An- 
ordnung habe doch in allen Tagesblättern gestanden, 
und sie sei soeben mir entgegenkommend an einer 
Plakattafel vorübergegangen, an welcher die Bekannt- 
machung in großer Schrift angeklebt sei, erklärte 
sie, weder sie noch ihr Ehemann haben die Bekannt- 
machung gelesen, und sie sei so kurzsichtig, daß sie 
ohne Lorgnette nicht sehe, was an der Plakattafel 
stehe. Tatsächlich trug die Weinlig auch eine 
Lorgnette. Es sei ihr deshalb auch vermutlich nicht 
aufgefallen, wenn andere Hunde an der Leine ge-
	        
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