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Formularbuch.
und sich mit den Füßen einstemmenden Eckert zur
Wache bringen konnten.
Kurz vor der Wache ließ Eckert in seinem
Widerstande nach und sagte zu mir, ich möge ihn
gehen lassen und keine Anzeige erstatten, ich solle
in den Bericht schreiben, er sei sinnlos betrunken
gewesen, er wolle mir 20 M. dafür geben. Ich machte
Eckert, dessen Worte die Zeugen Hurdig und Feld-
mann mit angehört haben, darauf aufmerksam, daß
er sich einer Bestechung schuldig gemacht habe, indem
er mir für Unterlassung oder Entstellung der Anzeige
Geld angeboten habe.
Nach Feststellung seiner Personalien und nach-
dem er sich beruhigt hatte, wurde Eckert wieder ent-
lassen. Ueber die Ursache seiner Trunkenheit gab
er an, er habe einen Verlust im Geschäft gehabt
und sich aus Aerger betrunken. Seine Personalien
konnte Eckert genau angeben, er konnte auch ohne
zu schwanken gehen und stehen, er hatte auch keine
lallende Sprache. Nur war er innerlich sehr erregt.
Am Abend teilte mir meine Ehefrau Helene
Alma geb. Lehmann mit, daß gestern nachmittag
ein Mann zu ihr in die Wohnung gekommen sei,
sich als Wild= und Geflügelhändler ohne Namens-
nennung zu erkennen gegeben und ihr eine 10 Pfund
schwere Gans zum Geschenk angeboten habe. Auf
Befragen meiner Frau, wie sie dazu komme, habe
er gesagt, er habe mit mir etwas gehabt, sie sollte
sich für ihn bei mir verwenden, mir aber nichts
davon sagen, daß die Gans von ihm sei und er sie
um Fürsprache gebeten habe. Sie solle sagen, sie
habe sich das Geld zur Gans heimlich gespart.
Meine Ehefrau hat die Gans nicht angenommen,
sondern zurückgewiesen.
Soweit mich Eckert, ehe ich gegen ihn ein-
geschritten war, zur Unterlassung seiner Sistie-
rung durch Drohung mit Gewalt zu nörigen unter-
nommen hat, wird er aus § 114, im übrigen wegen
Widerstandes durch Gewalt und tätlichen Angriffs
nach dem Beginn meiner Amtshandlung
aus § 113, sowie soweit er mir 20 M. angeboten
hat, aus § 333 des Str. G. Bs. angezeigt. Soweit