XIX. Widerstand, Beamtennötigung u. aktive Bestechung. — XX. Freihellsberaubung. 207
er meine Ehefrau durch das Geschenk der Gans
um Fürsprache bei mir hat bestimmen wollen, dürfte
aktive Bestechung nicht in Frage kommen, weil ja
Eckert ausdrücklich nicht gewollt hat, daß ich von
dem Geschehenen etwas erfahren sollte.
XX. Freiheitsberaubung.
63. Freiheitsberaubung
in amtlicher Eigenschaft.
§§ 239, 341 d. Str. G. Bs.
§ 162 d. Str. Pr. O.
II
Schwerin, den 11. August 1904.
Auf die von dem Photographen und Kolporteur
Erust Emil Lauer, hier Steinstraße 31, II, in
seiner angehefteten Eingabe vom 9. d. M. gegen
mich erstattete Anzeige wegen Freiheitsberaubung habe
ich anordnungsgemäß folgendes zu erklären.
Ausweislich der Akten der hiesigen Großherzog-
lichen Staatsanwaltschaft St. A. II. 406/04 hatte
ich den Auftrag, in Lauers Wohnung eine Durch-
suchung nach weiteren unzüchtigen Photographien,
wie sie von mir bei seinem früheren Betreffen in der
Schankwirtschaft „Kamerun“, hier Waisenstraße 16,
vorgefunden worden waren, vorzunehmen.
Ich begab mich deshalb am 8. d. M. vormittags
11 Uhr mit dem Schutzmann Ehrlich in Lauers
Wohnung und setzte ihn nach meinem Eintritte von
meinem Auftrag in Kenntnis.
Lauer verhielt sich zunächst auch ganz ruhig und
setzte unserer Durchsuchung kein Hindernis entgegen. Er
begleitete uns aber bei unserm Suchen auf Schritt und
Tritt, was ich mir wiederholt, aber ohne Erfolg, verbat.
Da wir nichts fanden, ordnete ich an, daß wir
den in der Schlafstube stehenden Wäscheschrank aus-
räumten, in welchem dann auch die 258 Stück un-
züchtigen Photographien und Postkarten gefunden
wurden, welche beschlagnahmt worden sind.
Da Lauer natürlich wußte, daß er in diesem
Schranke zwischen die einzelnen Wäschestücke und in
diese hinein die Abbildungen gesteckt hatte, gerict er
in große Erregung und erklärte, den Wäscheschrank
lasse er nicht durchsehen, die Wäsche wäre ganz neu-
waschen und frisch geplättet, wir bezahlten ihm
seinen Schaden doch nicht usw. Er stellte sich vor
den Schrank und ließ uns nicht zugreifen.
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