XXII. Verübung groben Unfugs, schwerer Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch usw. 211
der Gelegenheitsarbeiter
Franz Max Lehmann,
geboren am 19. Mai 1882 in Freiberg,
hier Fabrikstraße 11, III,
und der Musiker
Friedrich Otto Herz,
geboren am 24. August 1884 in Düsseldorf,
hier Theaterstraße 17, III,
festgestellt.
Alle drei waren leicht angetrunken.
Diese drei jungen Burschen führten gegenüber
den stehenbleibenden Passanten, unter welchen sich
vorwiegend Arbeiter befanden, laute Reden, blieben
dabei, daß an dem Mädchen ein Sittlichkeitsverbrechen
vorgenommen worden sein müsse, und verdächtigten
mich dem Publikum gegenüber, als wollte ich nicht
einschreiten. Tatsächlich nahm das Publikum auch
eine laute, murrende Haltung an, so daß ich einen
Knaben nach der nächsten Polizeiwache (Zwickauer
Straße) mit der Anweisung schickte, mir einige Schutz-
leute zu senden. (Verübung groben Unfugs,
88 360 11, 47 des Str.G.Bs.)
Die drei genannten Beschuldigten forderten nun
eine Anzahl anderer junger Menschen auf, mit ihnen
in die Baukantine zu gehen und dort festzustellen,
was geschehen sei. Obwohl ich ihnen dies widerholt
verbot, führten sie, ohne daß ich dies hindern konnte,
ihre Absicht aus, und eilten unter dem Rufe: „Schlagt
die Kerle tot! Schmeißt alles zusammen! Wir
machen selbst Polizei!“ nach der Bude, indem sie
die von Steglich und Mann von innen verschlossene
Türe mit der Kraft ihres Körpers gewaltsam, so
daß das Schloß abgerissen und ein Brett der Türe
zerbrochen wurde, eindrückten. (Schwerer Haus-
friedensbruch, §§ 124, 47 des Str.G. Bs.)
In der Bude haben sie, wie Steglich und Mann
sowie auch die kleine Steglich bezeugen, sämtliches
Geschirr von dem Tische geworfen und zerbrochen
und Steglich und Mann mit Fäusten und Stöcken
über die Köpfe geschlagen. Sowohl Mann als
Steglich haben blutige Verletzungen an dem Hinter-