XXII. Verübung groben Unfugs, schwerer Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch usw. 213
Nunmehr forderten die Schutzleute Köhler,
Winter, Hornig und ich die versammelte Menschen-
menge, welche wir auf mehrere hundert Köpfe ge-
schätzt haben, mit lauter Stimme auf, sich zu ent-
fernen. Bei jeder von uns erlassenen Aufforderung
wurde ausdrücklich angegeben, die wievielte Auf-
forderung, die erste, die zweite oder die dritte, er-
lassen wurde, so daß auch jeder Neuhinzutretende
den Inhalt der Aufforderung verstehen mußte.
Inzwischen erfolgte durch uns die Festnahme
der sechs genannten Beschuldigten auf dem Platz
vor der Kantine. Hierbei leisteten alle sechs, welche
sich unter die herangekommene Menschenmenge zu
flüchten suchten, die wiederum einen gegen uns be-
drohlichen Charakter annahm, gemeinsamen Wider-
stand. Gäbel und Lehmann schlugen mir den Helm
mit den Fäusten vom Kopfe und zerrissen mir die
Uniform. Herz schlug mit seinem Stocke den
Schutzmann Winter über das Gesicht, so daß er
aus Mund und Nase blutete. Kobisch hat mit
seinem Messer dem Schutzmann Köhler mehrere
Stiche in den Oberarm beigebracht. Förster und
Bormann haben Hornig zu Boden geworfen. Hier-
bei wurden die Aufrührer noch von einzelnen nicht
ermittelten Personen, welche uns den Zugang zu
den von ihnen umringten Beschuldigten versperrten,
unterstützt. Eine Festnahme dieser Personen
konnte, um der Haupttäter und Rädelsführer hab-
haft zu werden, nicht erfolgen. Der Beschuldigten
konnten wir erst Herr werden, als wir von der
blanken Wasse Gebrauch machten und uns die
Zeugen Straßenbahnschaffner Heinrich Peters
und Erich Walther, Kappel, Zwickauerstraße 108
und 110 wohnhaft, sowie andere unermittelte Personen
unterstützten. Peters und Walther haben den Vor-
gang von Anfang an mit angesehen, wie sie ver-
sichern. (Aufruhr, Rädelsführer. 8 115 Abs. 1
und 2, 47 d. Str.G.Bs.)
Nach der zweiten Aufforderung an die Menschen-
menge, auseinander zu gehen, verlief sie sich
allmählich. Nach der dritten Aufforderung verblieben
noch drei junge Menschen am Platze, die auch nach mehr-