Full text: Der Fürstenzug auf dem Sgraffito-Fries am Königl. Schlosse zu Dresden.

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in der Beherrschung eines großen Reiches Genüge finden konnte, das bisher 
auf mehr oder weniger ruhigen Bahnen wandelnde Kur-Sachsen auf den 
sturmbewegten Schauplatz der großen europäischen Politik hinaus. 
Durch Vermittelung des Kaisers Joseph, dessen persönlicher Freund er 
war, und nachdem er, beziehungsweise Sachsen, große Geldopfer gebracht 
hatte, ja nachdem er sogar, um bare Mittel zu erlangen?s) bedauerlicher- 
weise verschiedene, zu seinen Erblanden gehörige Herrschaften veräußert 
hatte, ward Friedrich August König von Polen, als August II. Was auf 
diese Weise, wie durch Erhebungen von den Untertanen an Geld und 
Geldeswert aufgebracht wurde, ging sozusagen scheffelweise für Bestechung 
und Kauf der polnischen Magnaten und später zur Bestreitung der immer 
drückender werdenden Kosten der sich entwickelnden Kriege, wie nicht minder 
auch zur Erhaltung des Hofprunkes auf, der allerdings seines Gleichen nicht 
wieder fand und indirekt wiederum zum Nutzen des, die Bedürfnisse ver- 
sorgenden Landes wurde. Abgesehen von allen diesen materiellen Opfern, 
hatte Friedrich August aber auch den Wechsel seines religiösen Bekenntnisses 
den neuen Untertanen darbringen müssen, indem er Pfingsten 1697 (am 
1. Juni) zu der in Polen herrschenden katholischen Konfession übertrat. 
Doch veröffentlichte der Kurfürst gleichzeitig zur Beruhigung seiner evange- 
lischen Untertanen — die um des Satzes willen „cujus regio, ejus religio“ 
in Bedrängnis zu kommen fürchteten — ein Manifest, worin er das Ver- 
sprechen gab, Niemand solle in seinen religiösen Auffassungen durch den 
Bekenntniswechsel des Landesherrn gestört werden; die evangelisch-luthe- 
rische Konfession vielmehr ganz denselben Schutz und dieselben Rechte ge- 
nießen wie bisher.““) Zu diesem Zwecke führte der Kurfürst die Beauf- 
tragung der Staatsminister in evangelicis ein.9?) Jener, soeben erwähnten 
fürstlichen Zusage voller Gleichberechtigung sind sämtliche sächsischen Herrscher 
allezeit mit Fleiß und Treue nachgekommen. Das darf gerade in der Jetzt- 
"3) Für 1 100 000 Gulden wurden die sächsischen Ansprüche auf Lauenburg (mit 
Ausnahme von Titel und Wappen) 1697 an Braunschweig verkauft, und die Erbvogteie 
über Quedlinburg samt anderen Gebietsteilen gegen eine bedeutende Summe an Branden- 
burg hingegeben. Nicht minder schlug Friedrich August im Jahre 1700 den albertinischen 
Anteil an Henneberg an den Herzog von Sachsen-Zeitz los, und auch der letzte Rest der 
alten Stammgrafschaft Wettin Amt und Kloster Petersberg mit den Gebeinen ehrwürdiger 
Ahnherren seines Hauses kamen um Polens Willen in brandenburgische Hände. 
4) Die am 6. August 1697 von Lobskowa bei Krakau ausgegebene Erklärung des 
Königs von Polen und Kurfürsten von Sachsen gelobte, daß derselbe „seine Untertanen 
bei der Augsburgischen Konfession kräftiglich erhalten und handhaben“ werde. Seine 
landesbischöflichen Rechte übertrug der Kurfürst dem Geheimen Rate, das Direktorium und 
Vertretung der Evangelischen am Reichstage dem Herzog Friedrich von Gotha. Die ver- 
hältnismäßig wenigen Katholiken im Kurstaate erhielten Erlaubnis zum öffentlichen Gottes- 
dienst, und dieser wurde von da an auch den Reformierten gewährt. 
?5) Deren Tätigkeit und Amtsgewalt ist gegenwärtig in der Weise geregelt, daß die- 
selben (nach den Paragraphen 41 und 57 der Verfassungsurkunde) die landesherrliche 
Kirchengewalt über die evangelischen Glaubensgenossen, sowie die ihnen durch die Kirchen- 
und Synodalordnung zugewiesenen Befugnisse und Obliegenheiten auszuüben haben.
	        
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