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ersteres als einengende Tyrannenherrschaft ansahen, letztere aber ihnen des-
halb verhaßt waren, weil dieselben ihrer Eitelkeit keine Aussicht gewährten,
als „Volksbeglücker“ oder als Herostraten aufzutreten. Abgeklärte Wünsche
konzentrierten sich schließlich in den Versammlungen des Frankfurter Bundes-
tages. Aus diesen Versammlungen heraus, zu welchen als Abgeordnete
aller deutschen Stämme ein guter Teil wohlgesinnter Männer, ja, wie
Kaemmel sagt, die Blüte der deutschen Intelligenz gehörte, hatte sich die
in der Paulskirche tagende Nationalversammlung konstituiert. Für Macht,
Einigkeit und Herrlichkeit des Reiches schwärmten (absolute Zerstörer aus-
genommen) deren Teilnehmer wohl alle. Ein wesentlicher Unterschied indessen
bestand vielfach in den Gedanken über Form und Ausführungsart dieses
Ideals. Bedauerlicherweise nahm der Einfluß der radikalen Demokraten
überhand; der politische Freiheitsdrang ging des öfteren mit dem
sozialen eine Verbindung ein, die vielfach über das Maß hinausstrebte,
welches innerhalb der Gebote christlicher Nächstenliebe und freiwilliger
Unterordnung sein Korrektiv findet und welche daher den Obrigkeiten wie
Regierungen gefährlich erscheinen mußte.
Aus dieser Erwägung war die sogenannte Wiener Schluß-Akte hervor-
gegangen, in welcher die deutschen Staaten sich verpflichteten, bei Auf-
ständen einander Hülfe zu leisten und den Fürsten ihre Souveränität auch
gegenüber den Verfassungen verbürgten.
Daß Erzherzog Johann von Osterreich das Amt eines Reichsverwesers
auf Wunsch des Bundestages übernommen, König Friedrich Wilhelm IV.
von Preußen die ihm von der Volksvertretung angebotene Kaiserkrone
ausgeschlagen hatte, möchte hier kurze Erwähnung sinden. Die Luft war
schwül. Wieder waren Wetterwolken von Westen her im Anziehen. — Wehel
— Zum zweiten Male war in Frankreich die Republik eingeführt worden.
Verblendet durch die als verworrene Hirngespinste spuckende Idee
eines falsch verstandenen Liberalismus gewannen die Elemente des Dema-
gogentums auch in Sachsen an Oberhand, geschürt durch ausländische „Auf-
klärer“, die nichts zu verlieren hatten. Es war dies um so bedauerlicher,
als kurz vorher König Friedrich August in einer vertrauensvollen Ansprache
zum Festhalten am gesetzlichen Rechtszustaude ermahnt hatte, in derselben
„Eintracht zwischen Fürst und Volk, Treue, Mut und gegenseitiges Ver-
trauen“ als das Mittel der Erhaltung und Förderung gesunder Zustände
im Leben der Staaten hinstellend. Mittlerweile hatte die Nationalversamm-
lung eine Reichsverfassung entworfen und die republikanischen Radikalen
nahmen die Gelegenheit wahr, die zu erzwingende Annahme derselben als
Deckmantel zum Ausbruche der ihnen erwünschten und von ihnen betriebenen
Revolution zu benutzen. Der König von Sachsen und seine Minister taten
das äußerste, was mit den Grundsätzen von Pflicht und Gewissen treuer
Hirten zum besten ihrer Herde nur irgendwie zu vereinbaren ging, so daß
z. B. in die Anerkennung der sogenannten Frankfurter Grundrechte gewilligt
worden war. Als aber die den Landtag beherrschende Demokratie provo-