Full text: Der Fürstenzug auf dem Sgraffito-Fries am Königl. Schlosse zu Dresden.

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mit einem empörten Lande aufzunehmen. Ebenso hoch, wenn nicht höher 
noch ist aber die Festigkeit eines Monarchen zu stellen, der von allen 
Seiten bestürmt, mit einem Gemüte voll unendlicher Güte und Milde, 
doch in der entscheidenden Stunde nicht schwankte und zum Heile Sachsens 
wie zum Heile Deutschlands fest den einmal betretenen Weg fortschritt.“ 
Kein Mittel scheuten die Rebellen, um die Hauptstadt in ihre Gewalt zu 
bekommen, in welcher alle Greuel blutiger Empörung wüteten. Eine provi- 
sorische Regierung wurde eingesetzt, das Schloß zu zerstören, das Zeughaus 
zu stürmen versucht, das Opernhaus und andere Gebäude den Flammen 
überliefert. Die, wie schon erwähnt worden, durch den Abgang der Hälfte 
ihres Bestandes auf den Schleswig-Holsteinschen Kriegsschauplatz erheblich 
geschwächten sächsischen Truppen bedurften notwendigerweise einer fremden 
Unterstützung, um den Aufstand niederzuwerfen. Dieselbe ward ihnen durch 
einige preußische Bataillone unter dem Obersten Graf von Waldersee zu 
teil, die in gleicher Bravour für die gleiche erhabene Idee von König, 
Vaterland und Ordnung in echter deutscher Waffenbrüderschaft und „soli- 
darisch soldatischer“ Königstreue Schulter an Schulter mit ihnen kämpften, 
mit ihnen gemeinsam die Palme des Sieges erringend, die für viele zu- 
gleich die Palme des ewigen Friedens geworden ist. Das gemeinsame 
Grab-Denkmal für die während der Straßenkämpfe im Mai 1849 gefallenen 
Sachsen und Preußen auf dem inneren Neustädter Kirchhofe zu Dresden 
kann mit Recht als ein Vorläufer der gemeinsamen deutschen Kriegergräber 
gelten, die auf Frankreichs Gefilden von den Kämpfen deutscher Helden- 
söhne zeugen und von dem Blute rühmend reden, welches dieselben in den 
Jahren 1870 und 1871 dort für die gemeinsame Ehre und Wohlfahrt 
ihrer gemeinsamen Mutter Germania vergossen haben. Auch auf Seite 
der Aufständischen, unter denen immerhin dieser oder jener sich befunden 
haben mag, dem die Folgerungen seines frevelhaften Beginnens nicht klar 
gewesen sind, waren Opfer gefallen. 
Obgleich nun König Friedrich August nach erfolgter Wiederherstellung 
von Ruhe und Ordnung die Undankbarkeit und den häßlichen Verrat derer 
zumeist großmütig verzieh, die ihm und der Sache der von Gott ein- 
gesetzten Ordnung mit der Waffe in der Hand entgegen getreten waren: 
(weil er dieselben mehr oder weniger als Verblendete und Verführte ansah), 
  
  
129) Daß die Auffassungen auch innerhalb der Geschichte je nach den Parteistandpunkten 
verschieden sein können, geht recht anschaulich aus der Beurteilung des Verfahrens König 
Friedrich Augusts gegen die sogenannten „Maigefangenen“ hervor. Während Stichart im 
Jahre 1854 schreibt: „Wie beim Antritte seiner Regierung gegen die Unruhestifter von 1830, 
so ließ der gnädige Landesfürst auch gegen die Verbrecher von 1849 seine preiswürdige 
Milde walten. Von den gefällten Todesurteilen wurde auch nicht eins vollzogen. Tausende 
der Gefangenen und in Untersuchung Gezogenen wurden auf seinen Befehl freigelassen, 
einer anderen namhaften Menge die ihnen zuerkannte Strafe gemildert und die Dauer der- 
selben wesentlich abgekürzt“, sagt Kaemmel in seiner Festschrift 1889: „Umfängliche Unter- 
suchungen brachten vielen sonst wackeren Männern harte Freiheitsstrafen oder Amts- 
entsetzung.“
	        
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