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dem damals in Dresden garnisonierenden 2. Linien-Infanterie-Regiment
„Prinz Maximilian“ ein (dem jetzigen 5. Infanterie-Regiment Nr. 104
„Friedrich August“, welches jetzt „Kronprinz“ heißt) und lernte nach und
nach den Dienst aller Waffengattungen kennen, bis er im Jahre 1863
das Kommando der 1. Reiterbrigade erhielt, die er im Feldzuge 1866 mit
Auszeichnung führte. An der Neuorganisation der sächsischen Truppen als
Glieder des Norddeutschen Bundesheeres nahm Prinz Georg eifrigsten und
wirksamsten Anteil, führte bei St. Privat die 23. Division und (da Kron-
prinz Albert mit der Befehligung der Maas-Armee betraut worden war)
bei Sedan und Nouart das XII. Armeekorps zum Siege. Er war kom-
mandierender General desselben von der Thronbesteigung seines verewigten
Bruders 1873 bis zur Schaffung eines zweiten, XIX. (sächsischen) Armeekorps.
Bei seiner Rückkehr aus Frankreich ernannte den damaligen Prinzen Georg
sein Königlicher Vater zum General der Infanterie und verlieh ihm das
Schützenregiment, welches sich bei Villiers so ganz besonders heldenmütig
geschlagen hatte. Kaiser Wilhelm I. machte ihn zum Chef des durch seine
Beteiligung an dem sogenannten Totenritt in weiten Kreisen bekannten
altmärkischen Ulanenregimentes Nr. 16. Eine der ersten Handlungen des
jungen Kaisers Wilhelm II. aber nach seinem Regierungsantritt war, in
dankbarer Hochhaltung der Feldherrneigenschaften des Prinzen Georg von
Sachsen, dessen Ernennung zum Generalfeldmarschall des Deutschen Reiches.
Auch übertrug ihm der Kaiser als General-Inspekteur die oberste Leitung
der zweiten Armee-Inspektion des Deutschen Reichsheeres, zu welcher, außer
zwei preußischen Armeekorps auch die beiden sächsischen gehören. Das
Bestehen dieser Einrichtung, welche gewissermaßen gleichzeitig eine Art
militärischer Personal-Union innerhalb des großen Begriffes „Vaterland“
darstellt und eine Brücke mehr zur Verbindung und Verständigung der
Herzen an Elbe und Oder, Pleiße und Spree, ist nicht nur geeignet, das
an sich schon starke und schöne Bundesverhältnis zwischen Sachsen und
Preußen immer noch mehr zu festigen und den weitesten Kreisen zum
greifbaren Bewußtsein zu bringen, sondern es gelangt hierdurch auch
das so wichtige, auf uraltgermanischer Eigenart beruhende Moment des
Föderalismus zur weithin merkbaren Betonung.14
112) Gerade das Wesen des Föderalismus gibt dem Deutschen Reiche, welches auf dem-
selben aufgebaut ist, eine besondere Weihe und zugleich die sicherste Gewähr für dessen Festigkeit
in aller Zukunft. Diesem Gedanken gibt auch eine Rede des Finanzministers Dr. Rüger Aus-
druck, gehalten an dem ersten Geburtstage König Georgs, den derselbe in seiner Eigenschaft
als Landesherr feierte. Der Herr Minister erkennt es in dieser Rede als eine ganz besonders
glückliche Fügung im Werdegange und der Entwickelung Deutschlands an, daß für dieses
unser gemeinsam vaterländisches Staatswesen eine Form gewonnen sei, die den einzelnen
Stämmen Raum läßt, ihre Eigenart zu bewahren und weiterzubilden. Mit Dank sei daran
zu erinnern, daß, so lange es eine Deutsche Geschichte gibt, die geistigen Bewegungen aus
dem Boden des Föderalismus heraus entstanden sind, auf dem sie eifrig gepflegt wurden.
„Diese Selbständigkeit des geistigen Lebens der einzelnen deutschen Stämme“ — heißt es
dann weiter — „so viel sie zur Blüte deutschen Wesens beigetragen hat, birgt auf der