Full text: Der Fürstenzug auf dem Sgraffito-Fries am Königl. Schlosse zu Dresden.

— 20 — 
zwischen Wettin, Wittin und Wittukind, so fraglich sie ist, für möglich an— 
genommen — Wittukind oder Wittinkind als Herzog der Sachsen tatsächlich 
das uraltvolkstümliche Roß Wodans im nationalen Banner und in seinem 
Schilde geführt hat.io) Zum großen Gerichtstage, dem auf uraltgermanischer 
Volksverfassung beruhenden „Ding“ des Landes oder Landding (daraus 
Landtag geworden), der in der Regel auf dem Gipfel des weit in das sich 
hier merklich abflachende Meißner Land hinausschauenden Kolmberges bei 
Oschatz abgehalten wurde, fanden sich alljährlich (meist in der Maienzeit — 
daher Maifahrt) unter Vorsitz des Markgrafen die geistlichen und weltlichen 
Lehensträger und Dienstmannen ein, um über das gemeine Wohl des Landes 
zu beraten. Wie schon erwähnt, hatte sich diese, den hohen Reichsministerialen, 
Herzögen und Markgrafen zustehende Befugnis des Vorsitzes im Frieden 
und Führens im Kriege zur Fürstengewalt, ja schließlich zu einer — soweit 
dies mit den Grundsätzen des Lehensstaates vereinbar war — erblichen 
Fürstengewalt ausgewachsen. Dementsprechend hinterließ Konrad seinem 
Hause die Markgrafschaft als ein relativ erblich gewordenes Fürstentum. u) 
Leider konnte sich Markgraf Konrad nicht enthalten, eine Teilung seiner 
Ländereien vorzunehmen. Heinrich, sein erstgeborener Sohn, war als Kind 
gestorben. Der nunmehr älteste Sohn, Otto, erhielt die Mark Meißen, 
Dietrich die Mark Lausitz mit der Grasschaft Eilenburg, Dedo die ehemals 
Groitzschen Gebiete mit der Grafschaft Rochlitz, der jüngere Heinrich die 
Grafschaft Wettin, Friedrich die Grafschaft Brena. 
Diese Teilung wird von Konrads Verteidigern als eine, allerdings un- 
gerechtfertigte, Üübertragung des deutschen Landrechtes (nach welchem alle 
Söhne gleiches Erbrecht hatten) auf die gerade entgegengesetzen Prinzipien 
10) Merkwürdig ist übrigens auf jeden Fall der Gleichklang des Geschlechtsnamens 
Wettin oder Wittin mit der Burg gleichen Namens im Heimatslande der Wettiner, welche 
der Sohn jenes berühmten Sachsenführers, als Christ getauft, Anno 809 an der Saale 
erbaut haben soll und welche gleichzeitig als Stammburg der Wettiner gilt. Auch der 
Name der Stadt Wittenberg oder Wittinberg, von welcher ebenfalls erzählt wird, Wittekinds 
Sohn habe sie 812 an der Elbe gegründet, könnte zu denken geben. Anderseits dürfte die 
Silbe wit und weiß eines gleichen Stammes sein. 
11) An sich, und wenn der Begriff Erblichkeit immer im erhaltenden Sinne des freilich 
aus diesem Grunde nicht selten herben Begriffes „Majorat“ aufgefaßt worden wäre, würde 
die Institution der Erblichkeit stets gutes im Gefolge gehabt haben, denn sie hätte dann 
eine stetige ununterbrochene Entwickelung von Land und Leuten gewährleistet. Da sie aber 
durch das Vorwiegen rein menschlicher Gedanken über politisch weitschauende Erwägungen 
nur zu oft zu Teilungen und Zersplitterungen führte, so ist sie die Quelle manches Un- 
heils geworden. Dieser Umstand hat oft im Laufe der Zeit durch seine Resultate zu Un- 
gunsten der Erblichkeit gesprochen, deren große Wohltat anderseits darin liegt, daß die 
väterliche Fürsorge für seine Untertanen dem erblichen Fürsten — wenn anders er seinen 
hohen Beruf richtig auffaßt — sozusagen in Fleisch und Blut übergegangen ist. Kaemmel 
sagt, indem er von Markgraf Konrads Teilungsmaßnahmen spricht: Der Ursprung des 
weltlichen Fürstentums, aus einer Verbindung von Grundbesitz und Amtsrechten, macht es 
erklärlich, daß der privatrechtliche Gedanke der Teilbarkeit, der bei jenem so natürlich war, 
so lange den politischen der staatlichen Einheit nicht hat aufkommen lassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.