Seinem eifrigen Bestreben, überallhin Ordnung und Stetigkeit zu
bringen, verdankt unter anderem auch die Revision der Lehns- und Vasallen—
Verhältnisse in den Wettinschen Landen Entstehung wie Durchführung.
Das Lehnsbuch Friedrichs des Ernsthaften vom Jahre 1348 bildet noch
heute eine der wichtigsten und bedeutsamsten Quellen für die Meißnisch—
Thüringische Geschichtsforschung.
Im Jahre 1339 war Friedrich dem Kaiser auf einem Kriegszuge gegen
Philipp von Frankreich gefolgt und hier von dem vielfach erprobten greisen
Helden, Friedrich von Wangenheim, zum Ritter geschlagen worden (ähnlich
wie etwa zweihundert Jahre später Franz I. durch Bayard du Terail)
dem „Ritter ohne Furcht und Tadel“. Indem dieser „ernsthafte“ Markgraf
mit derjenigen warmen Begeisterung, die auch im ernstesten Gemüte Platz
haben wird, wenn anders die uralten Tugendbegriffe der Indogermanen im
Herzen wurzeln, für die Ideale des wahren Rittertums — als einer Ver-
körperung der vorbildlichen Tat des Drachentöters Georg — voll und ganz
eintrat, war es nur logisch und natürlich, daß er von ganz demselben
Gesichtspunkte aus, scharf und energisch das bekämpfte, was an den wilden
Schößlingen und Auswüchsen jener gleichzeitig romantischen wie praktischen
Institution falsch und häßlich geworden war.
Seiner Absicht getreu, in möglichst pragmatischer Weise vorzutragen,
das heißt die Erscheinungen und Vorkommnisse der Vorzeit mit denen der
Jetztzeit durch anknüpfende Betrachtungen zu verbinden, gibt der Verfasser
(das Einverständnis der gütigen Leser vorausgesetzt) an dieser Stelle die
Betrachtungen wieder, welche der Freiburger Gelehrte Roth von Schrecken-
stein an die Begriffe Rittertum und ritterlich anlehnt. „Manch wunder-
liche pseudo-aristokratische Gelüste der Gegenwart“ — sagt derselbe — „werfen
ihre Schatten auf das überwundene Rittertum zurück und machen es uns
schwer genug, an die nachhaltige Potenz und ununterbrochene Fortentwickelung
jener Ideale zu glauben, ohne welche das ganze Institut des Geburtsadels
nur ein pathologisches Interesse darbieten würde. Nichts ist beschämender
für diesen Stand (und muß von der Hand gewiesen werden) als die an-
geblich wohlgemeinte Mahnung, die materielle Frage, die sich ihm freilich
gebieterisch aufdrängt, für die einzige zu nehmen, nichts verfehlter als der
banausische (das heißt von keinem Verständnis für etwas Höheres ihm ge-
gebene) Rat, dem Beutel zu Ehren mit der auf kecke Mannestat und Tugend,
Treue und Entsagung hinweisenden Geschichte des rittermäßigen Wehrstandes
zu brechen. Wer den Beruf des Adels einseitig im opulenten Großbauern-
tume sucht, der könnte ihn schließlich beinahe mit dem gleichen Rechte auch
an der Börse suchen. Und doch dürfen wir — im frohen Hinblicke auf
unser als großartige Erziehungsanstalt wirksames Heer sei das gesagt — an
die unentwegte Fortexistenz der Idee der Ritterlichkeit glauben; ja wir
müssen daran glauben, wenn wir nicht unsere Muttersprache Lügen strafen
wollen. Das schmückende Beiwort „ritterlich" hat seinen guten Klang
niemals eingebüßt. Es dient noch immer zur Bezeichnung einer den Kampf