Full text: Der Fürstenzug auf dem Sgraffito-Fries am Königl. Schlosse zu Dresden.

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sprüche — wechselseitige Erbfolge für das überlebende Haus verbürgten. 
Durch Kaiser Karl IV. wurde dieser Vertrag am 13. Dezember jenes Jahres 
zu Prag feierlich und ordnungsgemäß bestätigt. Von demselben Kaiser er— 
hielt Markgraf Friedrich die lehenserbliche Reichsoberjägermeister-Würde 
übertragen. Er übte dieses Amt zum ersten Male auf dem berühmten Hof— 
lager zu Metz 1356 aus, indem er, unter dem Klange von Fanfaren und 
Jägerhörnern, umgeben von drei stattlichen Jagdhunden, erst einen Hirsch, 
dann einen Eber auf die Kaiserliche Tafel trug, unterstützt vom Grafen 
von Schwarzburg als Reichsunterjägermeister. Noch Kurfürst Friedrich 
August I. erhielt im Jahre 1708 die feierliche Bestätigung dieser Würde. 
Beim Tode des in jeglicher Pflichterfüllung strengen Friedrich (1381) waren 
fünf Erben vorhanden. Unter diesen Umständen, die dem Unsegen der Zer- 
splitterung so die Wege ebneten, ging man nun leider doch an eine Teilung. 
Sie fand am 13. November 1382 zu Chemnitz statt und ist ein Beweis 
dafür, wie schwierig gute und dem Gemeinwohl förderliche Maßregeln selbst 
bei Gutgesinnten Eingang finden, wenn sie nur anempfohlen, aber nicht be- 
fohlen werden können. Denn der in der goldenen Bulle Karls IV. von 
1356 ausgesprochene Rechtsgrundsatz der Unteilbarkeit und dabei der Erb- 
folge nach den Regeln der Erstgeburt (Primogenitur) hatte damals nur erst 
Geltung für diejenigen weltlichen Territorien, auf welchen die Kurwürde ruhte. 
Balthasar erhielt Thüringen und Wilhelm Meißen mit Dresden. An 
die, vorläufig unmündigen, drei Söhne Friedrichs des Strengen kamen das 
Osterland mit Leipzig, die Markgrafschaft Landsberg und die Besitzungen 
im Vogtland. (Landsberg mit Zubehör, welches Gebiet seinerzeit aus den 
Händen der Wettiner herausgekommen war, hatte Friedrich der Ernsthafte 
1347 zurückgekauft.) 
So entstanden in der Hauptsache drei Linien, von denen indessen die 
thüringische nach dem Ableben von Balthasars Sohne 1440 und die meißnische 
sogar bereits nach Wilhelms Tode 1407 erlosch und sämtliche Lande dann 
an die osterländische fielen, deren Haupt nach des Vaters Tode vorerst 
Friedrich war, der Streitbare genannt. Schon jetzt möge die Bemerkung 
Platz finden, daß der jüngste dieser Söhne, Georg, bereits im zwanzigsten 
Jahre seines Lebens gestorben ist. Der mittlere aber, Wilhelm, dessen 
Gebietsanteil, nachdem auch er (1425) kinderlos gestorben war, ebenfalls an 
Friedrich den Streitbaren fiel, tritt in der Geschichte nicht sehr hervor, da 
er sich meistenteils der besseren Einsicht seines älteren Bruders anschloß. 
Während Wilhelms des älteren Regierung im Markgrafentum Meißen 
war in der sogenannten Dohnaschen Fehde die gesamte Burggrafschaft Dohna 
(ursprünglich Donin genannt) mit 53 zugehörenden Städten und Schlössern?) — 
39) Den direkten Anlaß zum Ausbruche jener Fehde gab eine Ohrfeige, welche auf 
dem Adelstanze zu Dresden am Martinstage 1400 der Burggraf Jezko von Donin — gereizt 
darüber, daß er vom Ritter Rütz von Körbitz wegen Ungebührlichkeiten, die er sich gegen 
dessen Ehegattin erlaubt hatte, zur Rede gestellt worden war — dem mit Recht Empörten 
verabreicht hatte. Der Markgraf gab dem beleidigten Körbitz Recht, worauf die von Donin
	        
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