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drängten Johann Friedrich zurück. In der Schlacht bei Mühlberg auf der
Lochauer Heide wurde derselbe am 24. April 1547 von den Keiserlichen
gänzlich geschlagen. Es ist bekannt, wie tapfer der unglückliche Johann
Friedrich kämpfte und wie, nachdem er unterlegen war, seine wahrhaft vor-
nehme Art seinen Feinden die unverhohlenste Hochachtung abnötigte. Böttiger
sagt: „Er focht ritterlich wie seine großen Vorfahren und so, wie der letzte
Sachse fechten würde und fechten müßte, wenn es des Volkes höchste Güter
kosten sollte.“ Endlich, seiner schweren Kopfwunde wegen unfähig, weiter
sich zu wehren, ward es dem hartbedrängten Herren unmöglich, der Gefangen-
schaft zu entgehen. Nicht aber dem undeutschen Volke der Spanier und
Italiener, mit denen er im direkten Handgemenge gewesen war, wollte der
Kurfürst sich ergeben, sondern bat, dies einem meißnischen Edelmann gegen-
über tun zu dürfen, den er von weitem sah, Thilo von Trotha. Dieser
führte ihn, sowie den mit ihm gefangenen Herzog Ernst von Braunschweig,
vier Grafen von Gleichen und diejenigen von Adel, die bei Verteidigung
seiner Person demselben Schicksale verfallen waren, zum Kaiser, der den
Gefangenen dem Herzog Alba übergab. Des Kurfürsten geschlagenes Heer
warf sich, mit dem Kurprinzen an der Spitze, in die nahe Festung Witten-
berg und würde dort unzweifelhaft langen Widerstand geleistet haben, wenn
nicht der Kaiser auf eine sehr wenig edle Art die übergabe erzwungen hätte.
Durch ein wohlweislich aus spanischen und italienischen Offizieren zusammen-
gesetztes Kriegsgericht ließ derselbe den gefangenen Kurfürsten zum Tode
verurteilen, nach Wittenberg aber die Botschaft gelangen, das Urteil werde
unweigerlich vollstreckt werden, falls Stadt und Festung samt der ein-
geschlossenen Kriegsmacht nicht kapituliere. Auf die Fürbitte des Kurfürsten
Joachim von Brandenburg und des Herzogs Wilhelm von Jülich-Kleve
ließ sich später der Kaiser bewegen, das Todesurteil zurückzunehmen.“) —
Hart aber waren die Bedingungen.
Johann Friedrich mußte (am 19. Mai) für sich und seine Nachkommen
auf die Kurwürde und seine Lande verzichten und bis auf weiteres Ge-
fangener des Kaisers bleiben. Der vielgeprüfte Fürst, der voller Gott-
ergebenheit „zu leiden verstanden hatte, ohne zu klagen“, starb zu Weimar am
3. März 1554.)
472) Todesurteil wie Achterklärung waren übrigens, weil ohne Zustimmung des Kur-
fürstenkollegiums erlassen, im Widerstreit mit den Reichsgesetzen. Doch das kümmerte den
Spanier nicht. Bekannt ist das dem Kaiser gewaltige Achtung einflößende Verhalten des
gefangenen Kurfürsten beim Empfange des Todesurteiles. Derselbe spielte gerade in seinem
Zelte mit dem Herzog Ernst von Lüneburg eine Partie Schach und entgegnete dem Kommissar
in aller Ruhe, er habe vermeint, Kaiserliche Majestät werde gnädiger mit ihm verfahren.
Dann wandtie er sich wieder zu Herzog Ernst mit den Worten: „Pergamus, laßt uns
weiter spielen.“ 6. Mai 1547.
18) Von seiner frommen Gesinnung und festen Gottergebenheit gibt ein geistliches
Lied Zeugnis, welches Johann Friedrich in seiner Gefangenschaft gedichtet hat, die nur um
so strenger geworden war, nachdem er voller Freimut dem Kaiser auf dessen Ansinnen eines
Widerrufes der Lutherischen Lehre und seines Bekenntnisses, dafür aber Annahme des mehr