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lediglieh eine Abwehr gegen Angriffe, die sich aus politischem
Interesse, welches sich allerdings stets in den Schein des
Rechts zu kleiden weiss, gegen das erworbene und bestehende
Recht des neuen Besitzers richten. Wir werden diesen einen
Fall, in dem man unrichtigerweise von einem Erwerb durch
Verjährung zu sprechen pflegt, in der Lehre von der Okku-
pation noch einmal des Näheren zu erörtern haben.
Durchaus verschieden von diesem auf Grund einer vor-
güntigen Dereliktion des bisherigen Berechtigten erfolgenden
okkupatorischen Erwerb, ist der gleichfalls unter dem Begriff
der Verjährung behandelte Erwerb durch Ersitzung.
Dieser hat im Gegenteil das Vorhandensein eines dem Besitze
entgegenstehenden Rechts zur notwendigen Voraussetzung.
Der Ersitzungsbesitz verlangt jedoch, um sich in ein Recht
zu verwandeln, auf Seiten des Besitzers den guten Glauben,
cin Recht auszuüben, einen Rechtstitel, worauf sich dieser
Glauben stützt, und die ununterbrochene Ubung dieses ver-
meintlichen Rechts während einer gesetzlich bestimmten Zeit-
dauer. Wenn nun das Vorhandensein aller übrigen Erforder-
à perlfect title. resolves itsclf into title by usucaption or prescription.“
Ganz ähnlich schreibt Fiore, a. a. O. II. § 835, S. 109, N.: „La pre-
scrizione pub valere in diritto internazionale per legittimare D’acquisto
del possesso mediante Poccupazione. In questo caso la prescrizione
Avrebbe un valore giuridico tecnico e ben definito e, qduando fosse avvenuta
neile condizioni suesposte, avrebbe per effetto di paralizzare T’azione del
primo occupante, e sarebbe una valida eccezione contro colui che avesse
trascurato di esercitare o rivendicare il possesso.“ Die Beantwortung
der schwierigen Frage, wie lange die Okkupation gedauert haben muss,
um die Präsumtion zu begründen, will F. einer schiedsrichterlichen Ent-
scheidung im einzelnen Fall überweisen (5§ 836).
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