Full text: Der Erwerb der Gebietshoheit.

III. 
Stellung und Bedeutung der Gebietshoheit im 
Võlkerrecht. 
Die Gebietshoheit, wie wir sie im Lichte der modernen 
Staatstheorie erkannt und in ihrem rechtlichen Wesen näher 
bestimmt haben, ist zunächst ein staatsrechtlicher Begrift. 
Da sie sich als eine unmittelbare Funktion, als eine der beiden 
Hauptrichtungen der Staatsgewalt selbst darstellt, und die 
Lehre von der Staatsgewalt als der herrschenden Willens- 
macht des Staates den eigentlichen Kern der gesamten staats- 
rechtlichen Theorie bildet, so gehört die Gebietshoheit zu den 
wichtigsten und wesentlichsten Grundbegriffen des Staats- 
rechts. Wie der Staat als äussere Erscheinung undenkbar 
ist ohne Land, so ist er in seinem rechtlichen Wesen unmög- 
lich ohne Gebietshoheit. Es war also zunächst Aufgabe einer 
rein staatsrechtlichen Betrachtung, das Wesen der Gebiets- 
hoheit zu erkennen und den Begriff derselben zu präzisieren. 
Es wird sich nun darum hamdeln, den 80 g6wonnenen Begrifl
	        
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