Full text: Der Erwerb der Gebietshoheit.

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fremd war. Seit aber das Recht eine Macht unter den zivili- 
sierten Staaten wurde und dieselben, wenn auch widerwillig, 
unter seine Gesetze beugte, stellte es auch für die Gebiets- 
veränderungen der Staaten seine schützenden Normen auf. 
Die Veränderungen des Staatsgebiets sind heute nicht mehr 
bloss faktischer Natur; dieselben müssen vielmehr, um von 
den übrigen Staaten anerkannt zu werden, auf Rechtstiteln 
beruhen. 
Die Lehre vom Erwerb und Verlust der Gebiets- 
hoheit gehört einerseits dem Staatsrechte an, welches be- 
stimmt, ob und unter welchen staatsrechtlichen Bedingungen 
ein Staat Gebiet erwerben oder verlieren kann; dieselbe hat 
jedoch ihre hauptsächlichste Bedeutung im Völker- 
recht. 
Im Folgenden sollen die völkerrechtlichen Grundsätze 
über den Erwerb der Gebietshoheit einer näheren Untersuchung 
unterzogen werden.
	        
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