Full text: Der Erwerb der Gebietshoheit.

Zweiter Abschnitt. 
Der Erwerb der Gebietshoheit. 
  
Die Gebietshoheit eines Staates über sein ursprüngliches 
oder Stammterritorium entsteht mit der Begründung des 
Staates selbst.i) Die Entstehung der Gebietshoheit der be- 
stehenden Staaten im Einzelnen zu verfolgen, hiesse die 
politische Geschichte derselben schreiben. Dies kann nicht 
unsere Aufgabe sein, umso weniger, als bei dieser Entwicke- 
lung der staatlichen Territorien nicht nur rechtliche, sondern 
vielfach rein faktische Elemente mitgewirkt haben. Vielfach 
entzieht sich die ursprüngliche Staatengründung eines Volkes 
überhaupt unserer genaueren Kenntnis. Die gegenwärtig 
bestehenden europäischen Staaten baben ihr ursprüngliches 
Staatsgebiet grösstenteils auf dem Wege der Eroberung er- 
worben und später teils durch Rechtsakte, teils durch gewalt- 
  
1) Vergl. Bluntschli, § 291: „Jede neue Staatenbildung ist zu- 
gleich Begründung einer neuen Gebietshoheit.“
	        
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