Full text: Der Erwerb der Gebietshoheit.

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Den Beweis für die Möglichkeit und Rechtsgiltigkeit 
eines Souveränetätserwerbs durch Privatpersonen suchen die 
genannten Schriftsteller nicht sowohl auf dem Wege be- 
grifflicher Deduktionen als vielmehr durch Anführung einer 
Reihe von angeblichen Präzedenzfällen zu erbringen, in denen 
ein derartiger Erwerb stattgefunden habe und völkerrechtlich 
anerkannt worden sei. In der That bietet uns die Geschichte 
Vom Ausgang des Mittelalters bis in die neueste Zeit mehrere 
Beispiele von Fällen, in denen private Personen oder Gesell- 
schaften in den Besitz und zur anerkannten Ausübung von 
Staatshoheitsrechten im eigenen Namen gelangt sind. Ob 
wir aber in allen diesen Fällen von einem völkerrecht- 
lichen Erwerb der Gebietshoheit reden dürfen, ist eine 
Frage, die wir erst auf Grund einer eingehenden Betrachtung 
der hierher gehörigen geschichtlichen Vorgünge beantworten 
können. 
Als frühestes Beispiel und als einziges in Europa, aber 
allerdings auch an den äussersten Grenzen des damaligen 
Rechts- und Kulturlebens, finden wir die Eroberungen des 
Deutschen Ritterordens in Preussen und die der Schwert- 
brüder in Livland. 
Diese beiden geistlichen Ritterorden, welche als Haupt- 
zweck die Bekämpfung und Bekehrung der Ungläubigen ver- 
folgten, haben durch Eroberung ausgedehnte Gebiete ihrer 
Herrschaft unterworfen. Nachdem die für sich allein zu 
schwachen Schwertbrüder sich (1237) mit dem deutschen 
Orden vereinigt hatten, herrschte dieser in voller unbestrit-
	        
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