Full text: Der Erwerb der Gebietshoheit.

—38. 
Abtretungen seitens seiner angeblichen Vasallen, über welche 
er faktisch nie eine Oberherrlichkeit ausgeübt hatte. 
Nachdem Frankreich die Rechtsgiltigkeit der Erwerbungen 
der Assoziation in einem besonderen Vertrage anerkannt hatte, 
in welchem es sich für den Fall einer Auflösung der letzteren 
ein Vorkaufsrecht ausbedingte, erfolgte im April 1884 seitens 
der Vereinigten Staaten von Nordamerika die aus- 
drückliche und offizielle Anerkennung der Association 
internationale afric aine als eines befreundeten Staates. 
Auf diese erste folgten rasch bintereinander die offiziellen 
Anerkennungserklärungen der übrigen Staaten, zuerst die 
des Deutschen Reichs unter dem 8. November 1884, so- 
dann die Grossbritanniens (16. Dez.), Italiens (19. Dez.), 
Oesterreich-Ungarns (24. Dez.), der Niederlande (27. Dez.). 
Spaniens (7. Jan. 1885), noch später die von Dänemark, 
Schweden-Norwegen und Russland. Die Anerkennung seitens 
Frankreichs erfolgte gegen bedeutende Gebietsabtretungen 
am 5. Februar 1885, seitens Portugals, welches am meisten 
Schwierigkeiten machte, ebenfalls gegen bedeutende Opfer 
und nur unter Vermittelung Frankreichs und starker Pres- 
sion der übrigen Mächte, am 14. Februar desselben Jahres. 
Zuletzt, nämlich am 23. Februar 1885, wurde der neue Staat 
von Belgien anerkannt, dessen König Leopold II. zugleich 
unter allgemeiner Zustimmung an die Spitze des durch seine 
Initiative gegründeten Staatswesens trat und den Titel eines 
Souveräns des unabhängigen Kongostaates annahm. 
So ist also das von einer Privatgesellschaft gegründete aus-
	        
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