Full text: Der Erwerb der Gebietshoheit.

III. Die Rechtsgründe und Arten des Gebietserwerbs. 
Rein völkerrechtliche Natur derselben. — Ursprüng- 
liche und abgeleitete Erwerbstitel. — Die Okkupation. — 
Die Akzession: alluvio, alveus derelictus und insula nata. 
— Die Zession. — Verträge mit Häuptlingen barbarischer 
Stämme. Gebietsabtretungen und das politische Gleich- 
gewicht. Abtretung streitigen Gebiets während schweben- 
den Streites. Tausch; Kauf; Schenkung; rein politische 
Zession; Abtretung im Friedensschluss. — Das sog Er- 
oberungsrecht kein selbständiger Erwerbstitel: entweder 
Zession oder qualifizierte Okkupation. Charakter der occu- 
patio bellica perfecta oder debellatio. — Freiwillige Ver- 
einigung, Trennung und Unterwerfung selbständiger Staaten. 
— Die rein privatrechtlichen Erwerbstitel des Familien- und 
Erbrechts begründen keine Gebietshoheit. Ebensowenig 
die adjudicatio durch ein Schiedsgericht. — Notwendige 
Ergänzung der Lehre vom Gebietserwerb nicht durch eine 
der privatrechtlichen analoge Verjährung, sondern durch 
das völkerrechtliche Institut der internationalen Aner- 
kennung. Darstellung und Kritik der Lehre von der 
sog. völkerrechtlichen Verjhoünnggg .... 
  
VII 
Seito 
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