Full text: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

Freiwilliger Eintritt. 83 
Gelegenheit finden, ihre Schulkenntnisse soweit zu ergänzen, wie 
es für ihre spätere Laufbahn erwünscht ist. 
Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre. Die Zöglinge 
der Unteroffizier-Vorschulen gehören nicht zu den Militärpersonen 
des Reichsheeres, jedoch haben sie die Verpflichtung, später aus 
der Vorschule in eine Unteroffizierschule überzutreten und im 
Heere dann doppelt so lange über die xesetzliche Dienstzeit 
hinaus aktiv zu dienen, als sie sich auf der Vorschule befunden 
haben. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, oder auf 
eigenen Wunsch oder den Wunsch der Angehörigen wieder ent- 
lassen wird, hat die auf ihn in der Vorschule verwendeten Kosten 
mit jährlich 466 M. zurückzuerstatten. Wer als ungeeignet zum 
Unteroffizier von der Vorschule entlassen wird, ist zur Erstattung 
der Kosten nicht verpflichtet. 
Die Aufzunehmenden müssen 15—16 Jahre alt sein, eine 
Körpergrösse von mindestens 151 cm und einen Brustumfang von 
70—76 cm haben, dabei müssen sie gesund und sonst körperlich 
gut veranlagt sein, auch müssen sie sich tadellos geführt haben 
und genügende Elementarkenntnisse besitzen. 
Wer in eine Unteroifizier-Vorschule aufgenommen zu werden 
wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 141’, Jahr alt geworden 
ist, begleitet von seinem Vater oder Vormund, persönlich bei dem 
Bezirkskommando seines Aufenthaltsortes oder bei dem Kommando 
einer Unteroffizier-Vorschule vorzustellen. Hierbei sind (reburts- 
zeugnis, Konfirmationsschein bezw. Ausweis über den Empfang 
der ersten Kommunion, Führungszeugnis der Polizeibehörde, 
etwa vorhandene Schulzeugnisss, eine amtliche Bescheinigung 
über die bisherige Beschäftigungsweise und etwa früher über- 
standene Krankheiten vorzulegen. 
Das weitere veranlasst die Militärbehörde. 
8. Einjährig-Freiwilliger Dienst,*) 
1. Erteilung des Berechtigungsscheines. 
Junge Leute von Bildung, welche sich während ihrer Dienst- 
zeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen wollen und welche 
die gewonnenen Kenntnisse in dem vorgeschriebenen Umfange 
darlegen, können ihrer aktiven Dienstpflicht als Einjährig-Frei- 
willige genügen.**) 
*) Allen, welche bei einem Marineteil als Einj.-Freiwillige einzutreten 
wünschen und sich vorher über Marineangelegenheiten unterrichten wollen, 
kann das Werkchen „Das kleine Buch von der Marine“ bestens empfohlen 
werden. 
*+) Die Kosten des einjähr.-freiw. Dienstes setzen sich wie folgt zusammen: 
&. Kosten für Kleider (die Kleider können von den Regimentern gegen 
Erstattung der Etatspreise bezogen werden), 
6*7