Freiwilliger Eintritt. 83
Gelegenheit finden, ihre Schulkenntnisse soweit zu ergänzen, wie
es für ihre spätere Laufbahn erwünscht ist.
Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre. Die Zöglinge
der Unteroffizier-Vorschulen gehören nicht zu den Militärpersonen
des Reichsheeres, jedoch haben sie die Verpflichtung, später aus
der Vorschule in eine Unteroffizierschule überzutreten und im
Heere dann doppelt so lange über die xesetzliche Dienstzeit
hinaus aktiv zu dienen, als sie sich auf der Vorschule befunden
haben. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, oder auf
eigenen Wunsch oder den Wunsch der Angehörigen wieder ent-
lassen wird, hat die auf ihn in der Vorschule verwendeten Kosten
mit jährlich 466 M. zurückzuerstatten. Wer als ungeeignet zum
Unteroffizier von der Vorschule entlassen wird, ist zur Erstattung
der Kosten nicht verpflichtet.
Die Aufzunehmenden müssen 15—16 Jahre alt sein, eine
Körpergrösse von mindestens 151 cm und einen Brustumfang von
70—76 cm haben, dabei müssen sie gesund und sonst körperlich
gut veranlagt sein, auch müssen sie sich tadellos geführt haben
und genügende Elementarkenntnisse besitzen.
Wer in eine Unteroifizier-Vorschule aufgenommen zu werden
wünscht, hat sich, nachdem er mindestens 141’, Jahr alt geworden
ist, begleitet von seinem Vater oder Vormund, persönlich bei dem
Bezirkskommando seines Aufenthaltsortes oder bei dem Kommando
einer Unteroffizier-Vorschule vorzustellen. Hierbei sind (reburts-
zeugnis, Konfirmationsschein bezw. Ausweis über den Empfang
der ersten Kommunion, Führungszeugnis der Polizeibehörde,
etwa vorhandene Schulzeugnisss, eine amtliche Bescheinigung
über die bisherige Beschäftigungsweise und etwa früher über-
standene Krankheiten vorzulegen.
Das weitere veranlasst die Militärbehörde.
8. Einjährig-Freiwilliger Dienst,*)
1. Erteilung des Berechtigungsscheines.
Junge Leute von Bildung, welche sich während ihrer Dienst-
zeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen wollen und welche
die gewonnenen Kenntnisse in dem vorgeschriebenen Umfange
darlegen, können ihrer aktiven Dienstpflicht als Einjährig-Frei-
willige genügen.**)
*) Allen, welche bei einem Marineteil als Einj.-Freiwillige einzutreten
wünschen und sich vorher über Marineangelegenheiten unterrichten wollen,
kann das Werkchen „Das kleine Buch von der Marine“ bestens empfohlen
werden.
*+) Die Kosten des einjähr.-freiw. Dienstes setzen sich wie folgt zusammen:
&. Kosten für Kleider (die Kleider können von den Regimentern gegen
Erstattung der Etatspreise bezogen werden),
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