Übungen u. Kontrollversammlungen. Remontierung. 91
Wer unentschuldigt von Kontrollversammlungen fortbleibt,
wird mit Arrest, bestraft. Wer der Kinberufung zu Übungen keine
Folge leistet, kann mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren bestraft
worden.
Alles nähere ist in den militärischen Ausweispapieren an-
gogeben.
10. Remontierung der Armee.
(Vergl. Remontierungs - Ordnung.)
Die Remonten werden im allgemeinen im Alter von 3—4 Jahren
durch die Remonte-Ankaufskommissionen angekauft. ein ‚Jahr in
den Remontedepots aufgestellt und im Alter von 4 5 Jahren an
die Truppenteile in der erforderlichen Art und Zahl verteilt.
Bei der Remontierung der Armee werden die Friedens-Etats-
stärke an Dienstpferden sowie eine Durchschnittsdauer
von 10 Jahren bei der Kavallerie und
„9 1 » „ Feldartillerie
zu Grunde gelegt. *)
Die Train-Bataillone ergänzen ihren Bedarf an Dienstpferden
aus den überzählig werdenden Pferden der Kavallerie und Feld-
'artillerie.
Die von den Einjährig-Freiwilligen für ihre Berittenmachung
gezahlten Gelder wer-
den ausserdem von den
Regimentern u. s. w. be-
nutzt, durch Ankauf
brauchbarer Pferde den
etatsmässigen Pferde-
bestand aufzubessern.
Bei aussergewöhnlichen
Abgängen von Dienst-
pferden wird der Ersatz
besonders geregelt.
Die Abholung der Remonten aus den Remontedepots geschieht
durch Kommandos der Truppenteile, die Überführung selbst erfolgt
bei kürzeren Entfernungen per Fussmarsch, sonst mit der Bahn.
Die ausrangierten Pferde werden nach den Herbstübungen
öffentlich meistbietend verkauft und der Erlös der Staatskasse zu-
geführt.
55, Remontedepot. Vorführung der Remonten.
*) Es wird also bei der Kavallerie jährlich der zehnte, bei der Feld-
artillerie der neunte Teil der Pferde durch Remonten ersetzt.