Full text: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

102 Die Laufbahnen in der Armee. 
3. Ergänzung der Offiziere des Beurlaubtenstandes der Armee. 
(Siehe Heerordnung.) 
Die Offiziere des Beurlaubtenstandes ergänzen sich: 
a. aus Mannschaften, welche mit dem Befähigungszeugnis 
zum Offizier aus dem aktiven Dienst entlassen werden 
(Oifizier-Aspiranten) oder dasselbe später erwerben, 
b. durch Übertritt von Offizieren des aktiven Dienststandes 
in den Beurlaubtenstand, 
ec. aus Mannschaften, welche sich vor dem Feinde auszeichnen. 
Ju a. Vergl. Abschnitt: Einjahrig-freiwilliger Dienst. 
Au b. Offiziere des aktiven Dienststandes, welche vor Beendigung 
ihrer gesetzlichen Dienstpflicht aus dem aktiven Dienst entlassen 
werden, treten nach der Jahresklasse, welcher sie angehören, zur 
Reserve oder Landwehr ersten bezw. zweiten Aufgebots über. 
Ausgenommen hiervon sind diejenigen Offiziere, welche .verab- 
schiedet, sowie diejenigen, welche mit schlichtem Abschiede ent- 
lassen oder aus dem Üffizierstande entfernt werden. Dicse sind 
von der ferneren Ableistung der Dienstpflicht entbunden. | 
Zu c. Wer sich vor dem Feinde auszeichnet, kann zum 
Offizier vorgeschlagen werden, ohne Rücksicht darauf, ob er 
das Betfähigungszeugnis besitzt uder seinem Dienstalter nach zur 
Beförderung lıeransteht. 
Dem Vorschlage muss die Offizierwahl vorangehen. 
Die Offiziere des Beurlaubtenstandes werden — wenn geeignet — 
zum nächsthöheren Dienstgrade befördert, sobald die gleichalterigen 
aktiven Offiziere befördert werden. — Eine Beförderung über den 
Dienstgrad eines Hauptmanns .(Rittmeisters) hinaus findet in der 
Regel nicht statt. 
4. Zahlmeister und Zahlmeister-Aspiranten der Armee. 
l. Ergänzung: Zur Zahlmeister-Laufbahn wird zugelassen, 
wer mindestens 2 Jahre in der Front gedient hat, unverheiratet ist 
and die nötige Gewandtheit besitzt. Leute, welche einjährig-frei- 
willig gedient haben, werden bevorzugt. Die erste Ausbildung 
erhält der Anwärter bei einem Zahlmeister und einer Bekleidungs- 
kommission, auch wird er meist einige Zeit zu Truppenteilen anderer 
Waffen kommandiert. Hat er hier seine Geeignetheit dargethan, 
so wird er zur weiteren Ausbildung einige Zeit — mindestens 
9 Monate — zu einer Intendantur kommandiert. Bei Ablauf dieses 
Kommandos ist die Zahlmeisterprüfung abzulegen. Nach Bestehen 
der Prüfung erfolgt Notierung in die bei jedem Armee-Korps zu 
führende Liste der Zahlmeister-Aspiranten und Beförderung zum