106 Die Laufbahnen in der Armee.
Das Feuerwerkspersonal besteht aus
Feuerwerksoffizieren (Leutnants, Oberleutnants und Haupt-
leuten).
Öberfeuerwerkern,
Feuerwerkern.
Die Feuerwerksoffiziere gehören zu den nicht regimentierten
Offizieren des Friedensstandes.
Die für die Offiziere der Truppenteile gegebenen Gesetze und
Bestimmungen finden im allgemeinen auch auf die Feuerwerks-
offziere Anwendung.
Sie ergäuzen sich ausschliesslich aus geeigneten Oberfeuer-
werkern, welche die Prüfung zum Feuerwerksoffizier bestanden
haben.
Die Oberfeuerwerker haben beim Heere Feldwebel-, die Feuer-
werker Sergeanten-Rang.
Die Feuerwerksoffiziere sind den Stäben der Feldartillerie-
Brigaden und der Fussartillerie-Regimenter, den Truppenübungs-
platz-Kommandanturen, der Artillerie- Prüfungs- Kommission, den
technischen Instituten, der Feldzeugmeisterei, den Artilleriedepot-
Direktionen, den Artilleriedepots u.s. w. zugeteilt. Ihre Thätigkeit
besteht im allgemeinen in Bearbeitung von artilleristisch-technischen
Angelegenheiten, in der Leitung der Munitionsarbeiten, Ausführung
von Revisionen des Artilleriematerials, Erteilung von Unterricht an
der Öberfeuerwerkerschule, den Regiments- und Brigadeschulen,
Mitwirkung bei den Schiessübungen der Artillerie, Verwaltung der
Laboratorien der Artilleriedepots, Fortbildung der Oberfeuerwerker
und Feuerwerker u. dgl.
Die Oberfeuerwerker und Feuerwerker sind bei denselben Dienst-
stellen kommandiert wie oben angegeben. Sie sind den Feuer-
werksoffizieren meist direkt unterstellt, haben dieselben in ihrer
Thätigkeit zu unterstützen und sonstige, ihre Ausbildung ent-
sprechende Arbeiten zu erledigen.
Die Feuerwerker ergänzen sich aus Unteroffizieren der Feld-
und Füussartillerie. welche den unteren Lehrgang der Oberfeuer-
werkerschule besucht und die Prüfung zum Öberfeuerwerker be-
standen haben. Die Beförderung zum Öberfeuerwerker erfolgt im
allgemeinen nach dem Dienstalter als Feuerwerker und den beim Ab-
gang von der Schule festgesetzten BRangierungsnummern.
Zum Besuche des unteren Lehrganges der Oberfeuerwerkerschule
wird zugelassen, wer die Regimentsschule (bei der Fussartillerie) oder
die Brigadeschule (bei der Feldartillerie) mit gutem Erfolg besucht,
mindestens 8 Jahre aktiv gedient und sich untadelhaft geführt
hat. Ausnahmsweise können Mannschaften auch ohne vorauf-
gegangenen Besuch der genannten Schulen einberufen werden, wenn
sie sich im Besitz derjenigen Kenntnisse befinden, welche auf den
obigen Schulen im allgemeinen erlangt werden können. Ent-