Geistliche. — Justizbeamte, — Apotheker. 121
15. Militär-Justizbeamte.
Mit Einführung der neuen Militärstrafgerichtsordnung am
1. 10. 1900 ist die seitherige Bezeichnung und Stellung der
Militär-Justizbeamten geändert worden.
Bisherige Bezeichnung.*)
a. General-Auditeure,
b. Ober- und Korps-Auditeure, ! richterliche Beamte
c. Divisions- und Garnison-Auditeure,
d. Militär-Gerichts- Aktuarien.
Jetzige Bezeichnung.
. Senatspräsidenten,
a
b. Oberkriegsgerichtsräte, richterliche Beamte.
c. Kriegsgerichtsräte,
d. Gerichtsschreiber.
Die Militär-Justizbeamten sind obere Militärbeamte im Offi-
ziersrange.
Die unter a—c genannten Beamten sind von Unteroffizieren
und Mannschaften dienstlich zu grüssen.
Zu der Stelle eines richterlichen Militär-Beamten kann nur
berufen werden, wer die Befähigung zur Bekleidung eines Richter-
amtes in einem Bundesstaate erworben hat.
Im Übrigen siehe Abschnitt „Militär-Rechtspflege“.
16. Militär-Apotheker.
Es giebt:
Korps-Stabsapotheker,
Garnison-Apotheker,
Ober-Apotheker, ,
Unter- Apotheker, (nur im Beurlaubtenstande)
Einjährig-Freiwillige Militär-Apotheker.
Zum Dienst als einjährig-freiwillige Militär-Apotheker werden
solche junge Leute zugelassen, welche nach erlangter Approbation
als Apotheker ihrer aktiven Dienstpflicht in einer Lazarett-
Apotheke genügen wollen.
Die Beförderung zum Unter- und im weiteren zum Ober-
Apotheker erfolgt nach Ablauf der einjährigen Dienstzeit und
Ablegung einer Prüfung.
*, In Bayern gab es bisher: General-Auditeure, Ober-Auditeure, Ober-
stabs-Auditeure, Stabs-Auditeure, Regiments-Auditeure.