Full text: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

284 Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen. 
Sind die Truppen ohne Verpflegung einquartiert, d. I. er- 
balten sie die Lebensmitte] in Natur aus Magazinen u. 8. w. über- 
wiesen und übernehmen die Quartiergeber nicht freiwillig die 
Zubereitung der Speisen, so ist die Mitbenutzung des Herdfeuers, 
der Koch- und Essgeschirre zu gestatten. 
Für Benutzung der Quartiere wird der tarıfmässige Servis 
gewahrt. 
Wenn für einzuquartierende Teile der bewaffneten Macht nur 
Unterkunft unter Dach und Fach - enges Quartier — gefordert 
wird, so greifen ausserdem folgende Bestimmungen Platz: 
a. Die Mannschaften vom Feldwebel abwärts haben in 
einem gegen die Witterung schützenden Obdach nur 
Anspruch auf eine Lagerstätte von frischem Stroh und 
auf eine Gelegenheit zur Aufbewahrung der Waffen und 
zum Niederlegen der Montierungs- und Ausrüstungsstücke, 
sowie auf Mitbenutzung vorhandener Kocheinrichtungen. 
Lieferung von Brennmaterjalien oder Benutzung der 
Geräte des Quartiergebers darf nicht gefordert werden. 
Zur Erleuchtung der Unterkunftsräume bis abends 
10 Uhr genügt Stalllicht. 
b. Für die Pferde kann nur Unterkunftsraum und Schutz 
gegen Wind und Wetter und eine Vorrichtung zum 
Anbinden beansprucht werden. 
c. Als Entschädigung wird für Offiziere, Beamte und 
Mannschaften der volle tarifmässige Servis gewährt, (für 
die Unteroffizier-Dienstgrade auch nur Mannschaftsservis). 
Für die Unterkunft der Pferde werden nur zwei Drittel 
der Tarifsätze entrichtet, 
5. Unterbringung in Barackenlagern. 
Auf den Truppenübungsplätzen und Artillerie-Schiessplätzen 
werden Personen und Pferde in Stein-, Fachwerk- oder Wellblech- 
baracken untergebracht. Ausnahmsweise werden auch Bretter- 
schuppen und Zelte zur Unterbringung benutzt. Für Offiziere, 
Beamte und einige Unteroffizierklassen sind in den Baracken be- 
sondere kleine Zimmer abgeteilt, die jedoch, wenn nötig, zu mehreren 
bezogen werden müssen, im übrigen sind die Mannschafts-Baracken 
entweder gar nicht oder nur in einige Räume abgeteilt. 
Die Ausstattung beschränkt sich auf das Notwendigste, nur 
Betten und Wäsche werden wie in der Garnison gewährt. 
S. auch die Abbildungen auf Seite 40 u. 41.