284 Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen.
Sind die Truppen ohne Verpflegung einquartiert, d. I. er-
balten sie die Lebensmitte] in Natur aus Magazinen u. 8. w. über-
wiesen und übernehmen die Quartiergeber nicht freiwillig die
Zubereitung der Speisen, so ist die Mitbenutzung des Herdfeuers,
der Koch- und Essgeschirre zu gestatten.
Für Benutzung der Quartiere wird der tarıfmässige Servis
gewahrt.
Wenn für einzuquartierende Teile der bewaffneten Macht nur
Unterkunft unter Dach und Fach - enges Quartier — gefordert
wird, so greifen ausserdem folgende Bestimmungen Platz:
a. Die Mannschaften vom Feldwebel abwärts haben in
einem gegen die Witterung schützenden Obdach nur
Anspruch auf eine Lagerstätte von frischem Stroh und
auf eine Gelegenheit zur Aufbewahrung der Waffen und
zum Niederlegen der Montierungs- und Ausrüstungsstücke,
sowie auf Mitbenutzung vorhandener Kocheinrichtungen.
Lieferung von Brennmaterjalien oder Benutzung der
Geräte des Quartiergebers darf nicht gefordert werden.
Zur Erleuchtung der Unterkunftsräume bis abends
10 Uhr genügt Stalllicht.
b. Für die Pferde kann nur Unterkunftsraum und Schutz
gegen Wind und Wetter und eine Vorrichtung zum
Anbinden beansprucht werden.
c. Als Entschädigung wird für Offiziere, Beamte und
Mannschaften der volle tarifmässige Servis gewährt, (für
die Unteroffizier-Dienstgrade auch nur Mannschaftsservis).
Für die Unterkunft der Pferde werden nur zwei Drittel
der Tarifsätze entrichtet,
5. Unterbringung in Barackenlagern.
Auf den Truppenübungsplätzen und Artillerie-Schiessplätzen
werden Personen und Pferde in Stein-, Fachwerk- oder Wellblech-
baracken untergebracht. Ausnahmsweise werden auch Bretter-
schuppen und Zelte zur Unterbringung benutzt. Für Offiziere,
Beamte und einige Unteroffizierklassen sind in den Baracken be-
sondere kleine Zimmer abgeteilt, die jedoch, wenn nötig, zu mehreren
bezogen werden müssen, im übrigen sind die Mannschafts-Baracken
entweder gar nicht oder nur in einige Räume abgeteilt.
Die Ausstattung beschränkt sich auf das Notwendigste, nur
Betten und Wäsche werden wie in der Garnison gewährt.
S. auch die Abbildungen auf Seite 40 u. 41.