Full text: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

236 Ökonomische Angelegenheiten und Versorgungswesen. 
6. Bekleidung und Ausrüstung der Armee. 
2. Allgemeines. 
Die Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten haben sich die 
Bekleidung und Ausrüstung selbst zu beschaffen, für die Unter- 
offiziere und Mannschaften dagegen wird dieselbe mit einzelnen 
Ausnahmen) seitens. der Militär-Verwaltung angefertigt bezw. von 
derselben angekauft. Den Regimentern und selbständigen Bataillonen 
werden bestimmte Geldbeträge überwiesen, mit welchen sie die 
Beschaffung und Instandhaltung der Bekleidung und Ausrüstung 
. 204. Einkleidung. 
zu bewirken haben. Zur Leitung der Bekleidungsangelegenheiten 
wird bei jedem Regiment u. s. w. eine Bekleidungskommission ge- 
bildet, zur Anfertigunr der Stücke selbst dienen in erster Linie 
die Korpsbekleidungsämter, im weiteren die Regiments-Hand werks- 
stätten. In beiden Fällen erfolst die Anfertirung allgemein durch 
Militärpersonen und zwar durch Handwerksmeister im Unter- 
offizier- und Ökonomie-Handwerker ir Gemeinen - Range. Die 
einzelnen Stücke müssen genau den gegebenen Proben und Be- 
schreibungen entsprechen. Die Bekleidung und Ausrüstung wird 
sowolıl für die Friedens- wie auch für die Kriegsformationen in 
ausreichender Weise bereitgehalten.. Für sichere Aufbewahrung 
und gute Erhaltung der Bcstäude sind die Truppenkommandeure 
(Komparnie-Chefs, "Bataillonskommandeure u. 8, w.) verautwortlich, 
*, Zeugfeldwebel, Zeugsergeanten, Wallmeister, Unterärzte und Unter- 
rossärzte haben die Kosten für Bekleidung und Ausrüstung von ihrer Be- 
soldung zu bestreiten. Einjäluig-Freiwillige haben sich aus eigenen Mitteln 
zu kleiden und auszurüsten.