Full text: Das kleine Buch vom Deutschen Heere.

42 Organisation und Ersatzwesen. 
8. Obere Kommando-Behörden. (Zusammensetzung.) +) 
a. General-Kommandos. *) 
Jedes derselben besteht aus 
dem kommandierenden Genern], 
dem Chef des Stabes, 
% Generalstabsoffizieren. |Generalstab des Korps, 
mehreren Adjutanten, 
einem inaktiven Offizier sowie 
dem Bureau-Hilfspersonal (Schreiber u. 3. w.) 
Zur Wahrnehmung besonderer Dienstangelegenheiten sind jedem 
General-Kommando zugeteilt 
eine Mlilitär-Intendantur (für Verwaltungsangelegenheiten), 
ein Sanitätsamt (für Militär-Gesundheitspflege), 
ein Militär-Oberpfarrer (für Militär-Seelsorge), 
ein Ober-Kriegsgerichtsrat (für Militär-Rechtspflege). 
ein Korps-Rossarzt (für Pferde-Gesundheitspflege). 
b. Divisions-Kommandos. **) 
Zu jedem derselben gehört: 
der Divisions-Kommandeur, 
1 Generalstabsöffhizier, 
1 Adjutant sowie 
das Bureau-Hilfspersonal. 
Ferner sind jedem Divisions--Kommando zugeteilt 
eine Intendantur, 
ein Divisions-Arzt (General-Oberarzt), 
mehrere Über-Kriegsgerichtsräte oder Kriegsgerichtsräte, 
mehrere Divisions-Geistliche. 
c. Brigade-Kommandos. ***) 
Jedes derselben besteht aus 
dem Brigade-Kommandeur, 
+) Über Zahl und Standorte dieser Behörden vergl. die nachstehende 
Einteilung der Armeekorps. 
*) Das General-Kommando ist als oberste Kommandobehörde eines Armee- 
korps für die Schlagfertigkeit desselben verantwortlich. Es hat weitgehende 
Befugnisse und ziemlich grosse Selbständigkeit. 
-) Der Divisions-Kommandeur überwacht den allgemeinen Dienstbetrieb 
der Truppen, ordnet gemeinschaftliche Uebungen an und übt sonstige Be- 
füugnisse aus. 
®®®) Der Brigade-Kommandeur überwacht den Dienst der Regimenter und 
hält die ökonomischen Musterungen (Revision der Bestände an Bekleidung 
und Ausrüstung) ab.