Full text: Die wichtisten Bestimmungen der Preußischen Staatsbeamten-Gesetzgebung.

Abschnitt II. Anstellungs-Grundsätze. 
  
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung der Stelle 
Angabe bei den für 
Militäranwärter und 
Inhaber des An- 
stellungsscheins nicht 
ausschließlich be- 
stimmten Stellen, in 
welchem Umfange sie 
vorbehalten sind 
Bezeichnung dur Be- 
hörden, an die die Be- 
werbungen zu richten 
sind, wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung ge- 
wünscht wird 
Bemerkungen 
  
2. Generalkommissionen. 
Mittlere Beamte. 
4 Sekretäre, 
Bureaudiätare, . 
Drucker (in der Kanzlei). 
3. Spezialkommissionen. 
Mittlere Beamte. 
* Bureauvorsteher, 
*Sekretäre, 
Bureaudiätare. 
4. Landwirtschaftliche Hoch- 
schulen und Gärtner-Lehr- 
anstalten sowie das Zaiser- 
Wilhelms-Institut für and- 
wirtschaft in Bromberg. 
Mittlere Beamte. 
*Rendanten (Rechnungs- 
führer), 
* Sekretäre (Kalkulator, Re- 
gistrator), 
Bureaudiätare. 
5. Pierärztliche Hochschulen. 
Mittlere Beamte. 
* Administrator, 
* Rendanten, 
* Sekretäre, 
Oekonomieinspektoren, 
Bureaudiätare. 
G. Meliorations= und Peich- 
beamte. 
Mittlere Beamte. 
Deichvögte in der Provinz 
Hannover, 
Dünenmeister. 
Unterbeamte. 
Wallmeister, 
Dünenaufseher, 
Strommeister, 
Kanalaufseher. 
7. Gestütverwaltung. 
Mittlere Beamte. 
*Rendanten der Hauptgestüte, 
Rechnungsführer und Sekre- 
„täre der Landgestüte, 
Sekretäre der Hauptgestüte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
— 
— 
mindestens zur 
Hälfte. 
—— 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
  
Generalkommissionspräsi- 
denten. 
Generalkommissionsprä- 
sident. 
Ministerium für Land- 
wirtschaft, Domänen 
und Forsten. 
Ministerium für Land- 
wirtschaft, Domänen 
und Forsten. 
Der betreffende Regie- 
rungspräsident. 
  
  
Ministerium für Land- 
wirtschaft, Domänen 
und Forsten. 
  
Zu 2 und 3. 
Diese Stellen sind zu ½ 
der den Militäran- 
wärtern vorbehaltenen 
Stellen mit Offizieren zu 
besetzen, denen Aller- 
höchsten Orts die Aus- 
sicht auf Anstellung im 
Zivildienst verliehen 
worden ist. 
Zu 4 und 5. 
Der Bedarf an Bureau- 
und Kassenbeamten wird 
vorzugsweise aus der 
Zahl der im Bereiche der 
Generalkommissionen be- 
schäftigten Bureauan- 
wärter gedeckt, die die 
Prüfung zum General- 
kommissionssekretär mit 
Erfolg abgelegt haben. 
Die Stellen der Rendanten 
und Sekretäre der Haupt- 
gestüte und der Rech- 
nungsführer bei den 
Landgestüten sind zu ½ 
der den Militäranwär- 
tern vorbehaltenen Stel- 
len den Offizieren zu- 
gänglich, denen Aller- 
höchsten Orts die Aus- 
sicht auf Anstellung im 
Zivildienst verliehen 
worden ist. 
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