Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

— 149 — 
Gerichten, da die Sachen früher oder jetzt nach der Ordnung des Kammergerichts 
zum Austrag verwiesen sind oder künftighin werden oder ordentlich gehören. 
#§ 2. Und darauf haben wir alle offene Fehde und Verwarnung durch das 
ganze Reich aufgehoben und abgetan, heben sie auch hiermit auf und tun sie ab 
aus Römischer Königlicher Machtvollkommenheit in und vermittels dieser Urkunde. 
5 3. Und ob jemand, welcher Würden und welches Standes er auch sei, 
hiergegen handeln oder zu handeln sich unterstehen würde, der soll mit der Tat 
samt anderen Strafen vom Recht in unsere und des Reiches Acht gefallen sein.., 
also daß sein Leib und Gut jedermänniglich erlaubt und niemand daran freveln 
oder falsch handeln soll oder kan 
#5+# 7. Und da viele Reisige und Fußknechte sind, die zum Teil gar keine 
Herrschaft haben, zum Teil wohl zu Dienst verpflichtet, sich aber entweder nicht 
darin halten, oder von der Herrschaft, der sie sich versprochen hatten, nicht zu 
Recht und Billigkeit verpflichtet werden oder verpflichtet werden können, sondern 
im Lande ihrem Vorteil und ihrer Reiterei nachreiten, so ordnen, setzen und wollen 
wir, daß fortan solche Reisige und Fußknechte in dem heiligen Reich nicht sollen 
geduldet werden oder sich aufhalten, sondern wo man die betreten mag, da sollen 
sie festgenommen, scharf befragt und wegen ihrer Missetat mit Ernst bestraft 
werden . . .. Zum mindesten soll ihnen ihr Hab und Gut abgenommen werden. 
Sie selbst binde man mit Eiden und Bürgschaft, wie es notwendig erscheint. 
VI. 
Aus der Reformationszeit. 
90. 
Wie es im Papsttum gestanden, und wohin der Endchrist die 
Christenheit verführet. 
Quelle: Friedrich Mykonius!), Geschichte der Reformation 1517—1542. 
Uüvertragung: Otto Clemen, Friedrich Mykonius. Leiyzig 1912. S. 6—10. 
Man sollte hier erstlich berichten, wie es im päpstlichen Antichristentum ge- 
standen hätte. So ist's so ein greuliches, häßliches, unflätiges Tier gewesen, daß 
es auch Paulus, Daniel und Johannes in Apocalypsi nicht genug haben beschreiben 
können. Da ward Christus' Leiden, Erlösen, Sterben, Genugtuen und Bezahlen 
gar geschwiegen und nur für ein Historia, wie des Ulyssis Meerfahrt, gepredigt. 
Von dem Glauben, dadurch man seines Leidens, Unschuld, Gerechtigkeit, Heiligkeit, 
Erbteils und ewigen Lebens aus lauter Gnaden teilhaftig und selig wird, hört 
man nichts. Sondern man macht nur einen greulichen, grimmigen Richter aus 
1) Friedrich Mykonius wurde im Jahre 1491 in Lichtenfels in Oberfranken geboren. 
Von seinem 13. Jahre an besuchte er die lateinische Schule in Annaberg im Erzgebirge, 
und 19 Jahre alt ging er in ein Franziskanerkloster. Er wurde einer der ersten und eif- 
rigsten Anhänger Luthers, trat aus dem Orden, wurde lutherischer Prediger in Thüringen 
und endlich Superintendent in Gotha, wo er 1546 starb. Die Schrift des Mykonius atmet 
die lebendige Ursprünglichkeit eines mit seinem ganzen Herzen mitempfindenden Zeitgenossen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.