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die besagten Majestäten, der Übereinstimmung ihrer Ansichten nach dieser Richtung
hin versichert, an einem ebenso heilsamen Werke gearbeitet. Man ist überein-
gekommen, auf dem Schloß Hubertusburg durch beiderseits ernannte Bevollmächtigte
Verhandlungen einzuleittn
Da der Geist der Versöhnung, der bei dieser Verhandlung obwaltete, ihr
den gewünschten Erfolg zuteil werden ließ, sind die unterzeichneten Bevoll-
mächtigten nach Mitteilung und Übergabe ihrer Vollmachten über folgende Artikel
eines Friedensvertrages übereingekommen.
Artikel III. J. Apostolische M. verzichtet für sich und ihre Erben und
Nachfolger ganz allgemein auf alle Ansprüche, die sie auf Staaten und Länder
J. M. d. Königs von Preußen haben oder erheben könnte und auf alle, welche
ihm durch die Präliminar-Artikel von Breslau und den Friedensvertrag von
Berlin abgetreten wurden, ebenso auf jede Entschädigung oder Schadenersatz,
den sie und ihre Staaten und Untertanen in dem letzten Krieg erduldet haben.
S. M. der König von Preußen verzichtet in gleicher Weise für sich, seine
Erben und Nachfolger ganz allgemein auf alle Ansprüche, die er auf die Länder
und Staaten Ihrer Apostolischen Majestät haben oder erheben könnte, ebenso wie
auf jede Entschädigung für Verluste und Schäden, die er oder seine Untertanen
im letzten Krieg erduldet haben.
Geheimartikel.
Art. I. S. M. der König von Preußen, der Kurfürst von Brandenburg, ver-
spricht, vom Wunsche beseelt, Ihrer Apostolischen Majestät einen Beweis
seiner Freundschaft und gleichzeitig seines guten Willens zu geben, das zu tun,
was dieser Fürstin angenehm ist, bei einer künftigen Wahl eines römischen Königs
oder eines Kaisers seine Stimme S. Kgl. Hoheit dem Erzherzog Josef zu geben.
69.
Die erste Teilung Polens.
1772.
1. Quelle: Brief des Prinzen Heinrich an den König. Petersburg,
8. Januar 17712).
Übersetzung: G. Mendelssohn-Bartholdy a. a. O. S. 432.
Nachdem ich meinen Brief beendet hatte, war ich abends bei der Keiserin.
Sie sagte scherzend, die Osterreicher hätten zwei Starosteien in Polen besetzt und
das Kaiserliche Wappen an ihrer Grenze aufgerichtet. Dann fragte sie: „Warum
sollten denn nicht alle anderen auch etwas nehmen?“
Ich erwiderte, daß Sie, teuerster Bruder, wenn Sie auch in Polen einen
Truppenkordon gezogen hätten, doch nicht zwei Starosteien besetzt hielten. „Aber,"
fuhr die Kaiserin lachend fort, „warum denn sie nicht besetzen?“
Einen Augenblick nachher trat der Graf Tschernyschew heran und sagte im
Verlauf einer Unterredung über denselben Gegenstand: „Warum wollen Sie nicht
das Bistum Ermeland nehmen? Es muß doch jeder etwas haben.“ Wenn diese
1) Prinz Heinrich, geboren 1726, war 1770 und 1771 in Petersburg als außer-
ordentlicher Gesandter und hat hier zur guten Erledigung der polnischen Frage wesentlich
beigetragen.