Full text : Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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die  besagten  Majestäten,  der  Übereinstimmung  ihrer  Ansichten  nach  dieser  Richtung
hin  versichert,  an  einem  ebenso  heilsamen  Werke  gearbeitet.  Man  ist  übereingekommen,
  auf  dem  Schloß  Hubertusburg  durch  beiderseits  ernannte  Bevollmächtigte
Verhandlungen  einzuleittn

Da  der  Geist  der  Versöhnung,  der  bei  dieser  Verhandlung  obwaltete,  ihr
den  gewünschten  Erfolg  zuteil  werden  ließ,  sind  die  unterzeichneten  Bevollmächtigten
  nach  Mitteilung  und  Übergabe  ihrer  Vollmachten  über  folgende  Artikel
eines  Friedensvertrages  übereingekommen.

Artikel  III.  J.  Apostolische  M.  verzichtet  für  sich  und  ihre  Erben  und
Nachfolger  ganz  allgemein  auf  alle  Ansprüche,  die  sie  auf  Staaten  und  Länder
J.  M.  d.  Königs  von  Preußen  haben  oder  erheben  könnte  und  auf  alle,  welche
ihm  durch  die  Präliminar-Artikel  von  Breslau  und  den  Friedensvertrag  von
Berlin  abgetreten  wurden,  ebenso  auf  jede  Entschädigung  oder  Schadenersatz,
den  sie  und  ihre  Staaten  und  Untertanen  in  dem  letzten  Krieg  erduldet  haben.

S.  M.  der  König  von  Preußen  verzichtet  in  gleicher  Weise  für  sich,  seine
Erben  und  Nachfolger  ganz  allgemein  auf  alle  Ansprüche,  die  er  auf  die  Länder
und  Staaten  Ihrer  Apostolischen  Majestät  haben  oder  erheben  könnte,  ebenso  wie
auf  jede  Entschädigung  für  Verluste  und  Schäden,  die  er  oder  seine  Untertanen
im  letzten  Krieg  erduldet  haben.

Geheimartikel.
Art.  I.  S.  M.  der  König  von  Preußen,  der  Kurfürst  von  Brandenburg,  verspricht,
  vom  Wunsche  beseelt,  Ihrer  Apostolischen  Majestät  einen  Beweis

seiner  Freundschaft  und  gleichzeitig  seines  guten  Willens  zu  geben,  das  zu  tun,
was  dieser  Fürstin  angenehm  ist,  bei  einer  künftigen  Wahl  eines  römischen  Königs
oder  eines  Kaisers  seine  Stimme  S.  Kgl.  Hoheit  dem  Erzherzog  Josef  zu  geben.

69.
Die  erste  Teilung  Polens.

1772.
1.  Quelle:  Brief  des  Prinzen  Heinrich  an  den  König.  Petersburg,
8.  Januar  17712).
Übersetzung:  G.  Mendelssohn-Bartholdy  a.  a.  O.  S.  432.

Nachdem  ich  meinen  Brief  beendet  hatte,  war  ich  abends  bei  der  Keiserin.
Sie  sagte  scherzend,  die  Osterreicher  hätten  zwei  Starosteien  in  Polen  besetzt  und
das  Kaiserliche  Wappen  an  ihrer  Grenze  aufgerichtet.  Dann  fragte  sie:  „Warum
sollten  denn  nicht  alle  anderen  auch  etwas  nehmen?“

Ich  erwiderte,  daß  Sie,  teuerster  Bruder,  wenn  Sie  auch  in  Polen  einen
Truppenkordon  gezogen  hätten,  doch  nicht  zwei  Starosteien  besetzt  hielten.  „Aber,"
fuhr  die  Kaiserin  lachend  fort,  „warum  denn  sie  nicht  besetzen?“

Einen  Augenblick  nachher  trat  der  Graf  Tschernyschew  heran  und  sagte  im
Verlauf  einer  Unterredung  über  denselben  Gegenstand:  „Warum  wollen  Sie  nicht
das  Bistum  Ermeland  nehmen?  Es  muß  doch  jeder  etwas  haben.“  Wenn  diese

1)  Prinz  Heinrich,  geboren  1726,  war  1770  und  1771  in  Petersburg  als  außerordentlicher
  Gesandter  und  hat  hier  zur  guten  Erledigung  der  polnischen  Frage  wesentlich
beigetragen.