Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

verderbten und verbrannten sich untereinander, und das Land wurde so verderbt, 
daß manche Menschen, Frauen und Männer, die sonst ehrenhaft geblieben wären, 
aus Armut Sünde und Schande begehen mußten. Man warf die Geistlichen aus 
ihren Lehen und setzte andere darein. Und wenn nicht die Städte Frankfurt, 
Spandau und Brietzen gewesen wären, so wäre Markgraf Ludwig aus der 
Mark verdrängt worden; diese Städte wollten sich nicht von ihrem Herrn ab— 
wenden, dem sie Treue geschworen hatten. 
8. 
Beschwerden über die Regierung der Wittelsbacher in Brandenburg. 
(Um 1350.) 
Quelle: Schreiben der Stände aus der Mitte des 14. Jahrhunderts 
(Niederdeutsch). 
Übertragung aus dem Abdruck des niederdeutschen Textes bei Riedel a. a. O. I, 23. Nr. 65. 
Wir bekennen öffentlich in diesem gegenwärtigen Brief, daß wir zusammen 
gewesen sind und unseres Herrn und des ganzen Landes Not betrachtet haben, 
und wir haben bemerkt und gesehen, daß die Länder leider getrennt, zerrissen und 
verkauft worden sind zu großem Schaden der Länder, und daß das Geld dafür 
verschwunden und nirgends angelegt ist nach dem Rate seiner Herren und Städte 
und die Länder geschädigt werden. Und wir vermuten und haben befunden, daß 
das kommt von dem Rat und dem Anstiften der zahlreichen Fremden, und daß 
wir von Rechts wegen verpflichtet sind, unserem edlen Herrn nach Recht zu 
helfen und zu raten, so gut wir können und mögen, und wir haben das lange 
übersehen und geschwiegen, bis wir es nun nicht länger übersehen mögen und 
können aus Furcht vor großem Schaden und besonders aus Furcht vor unserem 
Herrn, dem Kaiser, der uns seine Briefe gesandt hat. Graf Heinrich von Schwarz- 
burg und die Ratmannen von Berlin und Spandau haben mündlich von des 
Kaisers wegen geworben und danach der von Torgau, von dem Arnvest und der 
von Kethelitz, daß unser Herr seinen Rat und sein Amt bestelle mit seinen Herren, 
Mannen und Städten und es halte nach ihrem Rate und alle Fremden entlasse 
aus seinem Rate. Hierin sind wir einstimmig schlüssig geworden aus Treue gegen 
unseren Herrn und die Länder, daß wir es anrichten und unseren Herrn bitten 
wollen, die Fremden zu entlassen und es nach dem Gebote, der Anweisung und 
dem Rate des Kaisers nach der Vorstellung seiner Herren, Mannen und Städte 
zu halten, da diese unserem Herrn und dem Lande in Treue tun und raten 
müssen, wie sie von Rechts wegen verpflichtet sind. Würde darum jemand dieser 
Stücke wegen geschädigt und bedrängt, so wollen wir ihm helfen und raten, daß 
er in Gnaden und Rechten bleibe, so gut wir nur können und mögen. 
9. 
Eine Judenverfolgung. 
1351. 
Quelle: Schreiben des markgräflichen Vogts Johann von Wedel an 
den Magistrat zu Königsberg i. N. (Lateinisch). 
Übersetzung aus dem Abdruck des lateinischen Textes bei Riedel a. a. O. I, 19. Nr. 84. 
Vor allen Christgläubigen, die diesen Brief lesen werden, bekenne ich, Johann 
von Wedel, Vogt des erlauchten Fürsten, des Herrn Ludwig, Markgrafen von
	        
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