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Geist hingearbeitet; der König hat ohne alle Vorurteile hier nicht allein sich
willig gezeigt, sondern uns sehr viele dem Geist und den neuen Verhältnissen an-
gemessene Ideen selbst angegeben!). Folgt der König dem neuen Entwurfe, den
er zum Teil schon genehmigt hat, erschwert das Vorurteil nicht die Ausführung,
wird nicht der Hauptzweck durch Abänderungen, durch schlechte Exekutoren ver-
fehlt, so wird das neue Militär, so klein und unbedeutend es auch sein mag, in
einem anderen Geiste sich seiner Bestimmung nähern und mit den Bürgern des
Staates in ein näheres und innigeres Bündnis treten
2. Quelle: Aus den Berichten der Militärreorganisations-Kommission
an den König Friedrich Wilhelm III. 1807.
Fundort: G. H. Klippel a. a. O. Bd. 3. S. 310.
Punkt 5 der königlichen Vorlage 1) lautete: „Würde mit dem Eintritt der Un-
adligen nicht eine Abänderung zu treffen sein und solche mehr zugelassen werden
müssen?“" Dazu bemerkt die Kommission:
Einen Anspruch auf Offizierstellen können im Frieden nur Kenntnisse und
Bildung gewähren, im Kriege ausgezeichnete Tapferkeit, Tätigkeit und überblick.
Aus der ganzen Nation müssen daher alle Individuen, die diese Eigenschaft be-
sitzen, auf die höchsten militärischen Ehrenstellen Anspruch machen können. Indem
man bisher einem einzigen Stande diese Vorrechte gab, gingen alle Talente und
Kenntnisse des übrigen Teils der Nation für die Armee verloren, und dieser
Stand sah sich gar nicht in die Notwendigkeit versetzt, sich die militärischen Talente
zu erwerben, da seine Geburt und eine lange Lebensdauer ihn zu den höchsten
militärischen Ehrenstellen hinaufbringen mußte. Hierin liegt der Grund, warum die
Offiziere in ihrer Bildung gegen alle übrigen Stände so weit zurück waren. Aus
eben diesem Grunde wurde die Armee als ein Staat im Staate angesehen, von
den übrigen Ständen gehaßt und zum Teil verachtet, da sie doch die Vereinigung
aller moralischen und physischen Kräfte aller Staatsbürger sein sollte. Die Ver-
gleichung Preußens mit den sich bildenden benachbarten Staaten, die zum Teil
aus ehemaligen Mitbürgern des preußischen Staates bestehen und die diese Fehler
abgeschafft haben, würde die bisherigen Verhältnisse um so drückender machen,
und schon aus diesem Grunde würde eine Abänderung notwendig sein.
In früheren Zeiten fand im preußischen Staate das ausschließliche Recht des
Adels zur Offizierstelle gar nicht statt; unter dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm
bestand die Hälfte der Offiziere aus Unadligen, ebenso unter König Friedrich I.
Das weitere Anvancement nach Anciennität verhinderte jeden Wetteifer; man be-
durfte ja keiner Anstrengung; eine gesunde Leibeskonstitution gewährte alles, was
man wünschte. Zur Aufrechterhaltung der Armee blieben dem Staate nur Strafen
und willkürliche Belohnungen. Jenen ist leicht auszuweichen, diese sind schwer an-
zuwenden und selten mit den Kräften des Staats übereinstimmend.
Die durch Wetteifer erzeugten Talente und das gesetzliche Emporkommen des
dadurch erzeugten Genies gingen der Armee und dem Staate gänzlich verloren.
1) Der König hatte am 25. Juli 1807 eine Militärreorganisations-Kommission
eingesetzt und zu deren Vorsitzenden Scharnhorst bestimmt. Vom Könige war eine
19 Punkte umfassende Vorlage ausgearbeitet, über die die Kommission in drei Eingaben
ihre Bemerkungen machte. Das Resultat dieser Vorarbeiten waren die neuen „Kriegs-
artikel“ vom 3. August 1808 und das „Reglement über die Besetzung der Stellen der
Portepee-Fähnriche und über die Wahlen zum Offizier“ vom 6. August 1808.