Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

Brandenburg, öffentlich und bestätige, daß ich im Namen meines Herrn, des 
Markgrafen, die Stadt Königsberg besucht und betreten habe. Dort habe ich, 
nachdem ich die Ratmannen dieser Stadt zu meiner Unterstützung gewonnen hatte, 
im Auftrage des Herrn Markgrafen die daselbst wohnenden Juden mit Feuer 
verbrannt und mir im Namen meines Herrn alle Güter dieser Juden ohne Aus— 
nahme angeeignet und genommen. Des zur Urkunde habe ich diesem Briefe mein 
Siegel angehängt. 
Gegeben im Jahre des Herrrn 1351 in der Vigilie.n) des Tages des heiligen 
Matthias des Apostels. 
10. 
Der Vertrag zu Fürstenwalde. 
(15. August 1373.) 
Quelle: Brief des Bischofs Lampert von Straßburg an die Stadt 
Straßburg vom 18. August 1373 (Mittelhochdeutsch). 
Übertragung aus dem Abdruck des mhd. Textes bei Riedel a. a. O. II, 2. Nr. 1137. 
Wir lassen Euch wissen, daß unser Herr, der Kaiser, mit dem Markgrafen 
Otto von Brandenburg und dem Herzog Friedrich von Bayern2) freundlich über- 
eingekommen ist und vereinbart hat, daß an Unserer Frauen Scheidetags) der- 
selbe Markgraf Otto zu ihm in sein Heerlager vor Fürstenwalde gekommen ist 
und der vorgenannte Friedrich mit ihm. Und es hat der Markgraf dem hoch- 
geborenen Wenzel, König von Böhmen, und seinen Brüdern die Mark Branden- 
burg mit allen Rechten und Herrschaften, ausgenommen allein die Kurwürde und 
das Erzkämmereramt für seine Lebtage, abgetreten und an sie und an ihre 
Erben erblich und ewig überwiesen. Und darum gibt ihm unser Herr, der Koaiser, 
wiederum etliche Länder und Schlösser in Bayern, nämlich Floß, Hirsau, Sulz- 
bach, Rosenberg, Buchberg, Lichtenstein, Lichtenegg, halb Breitenstein, einen Teil 
von Richenegg, Nidstein, Hersburg und Lauff, falls er Leibeserben männlichen 
Geschlechtes erhält; geschieht das aber nicht, so können sie und ihre Erben, die 
Könige von Böhmen, dieselben Schlösser nach seinem Tode wieder lösen von den 
Herzögen von Bayern um 100000 Gulden"). Er gibt ihm auch 3000 Schock jähr- 
lichen Zins von Böhmen, die auch ledig werden, wenn er ohne männliche Erben 
stirbt, ferner 200000 Gulden auf den Tag, da dies festgesetzt ist, und Pfand- 
schaft für 100000 Gulden. Und er reitet jetzt fort, und der König reitet mit ihm 
und nimmt die Huldigung von Herren und Städten entgegen. Gegeben zu 
Fürstenwalde in der Mark am Donnerstages) nach Unserer Frauen vorgenanntem 
Tage. 
1) Am Tage vor dem 24. Februar. 
# *) Herzog Friedrich, sein Vater und seine beiden Brüder waren treue Helfer Ottos 
in dessen Widerstande gegen Karl IV. Er war der mutmaßliche Erbe Ottos. 
) Mariä Himmelfahrt (15. August); das Fest fiel 1373 auf einen Montag; der Donners- 
tag war also der 18. August. 
4) Ein Gulden (17 böhmische Groschen) hat etwa den Wert von 8,80 Mark unserer 
Währung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.