Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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Der Verkaufspreis des trockenen Holzes wird auf 6 Schock geschätzt. Dazu 
die Gerichtsgefälle und Brüche!). 
Cöpenick (Stadt). 
(S. 29.) Dort hat der Herr die Urbede fällig zu Martini, nämlich 5 Mark 
oder 5 Schock und 40 Groschen. Dazu das höchste Gericht und das Patronat. 
Drossen (Stadt im Kreise Sternberg). 
(S. 28.) Hier hat der Herr als Urbede jährlich 24 Mark Silber zu Wal- 
purgis und Martini2). Auch hat er hier das höchste Gericht. 
Friedberg (Stadt in der Neumart). 
(S. 32.) Die Urbede beträgt 40 Mark Silber; sie ist an die von der Osten 
verpfändet. Das höchste Gericht ist an die Ratmannen der Stadt verpfändet. 
Havelberg (Stadt in der Priegnitz). 
(S. 31.) Die Urbede beträgt 30 Mark Silber; sie ist in Besitz des Herrn. 
Dazu der Zoll. Das höchste Gericht hat der Herr. 
(S. 18.) Der Zoll bringt etwa 30 Schock. 
Königsberg (Stadt in der Neumark). 
(S. 31.) Die Urbede beläuft sich auf 60 Mark Silber; sie ist den Ratmannen 
verpfändet. Das höchste Gericht ist gleichfalls den dortigen Ratmannen verpfändet. 
Kyritz (Stadt in der Priegnitz). 
(S. 31.) Die Urbede, nämlich 50 Mark, hat der Herr. Sie bezahlen ihn 
aber nicht, weil sie bislang davon frei waren. Das höchste Gericht ist den Rat- 
mannen der Stadt für 200 brandenburgische Pfund verpfändet. Das Patronats- 
recht hat der Herr. 
Oranienburg oder Bötzow (Schloß und Stadt im Havellande). 
(S. 24.) Dem Herrn gehört die Urbede; sie beträgt 10 Mark oder 11 Schock 
und 20 Groschen. Dazu das höchste Gericht; ebenso auch der Rutenzins 3), der 
4½ Pfund brandenburgische Pfennige einbringt; ferner 10 eigene Hufen. Endlich 
Wälder und Niederungen. 
(Auf der Burg sind folgende Abgaben abzuliefern.) 
Das Dorf Lentzen zahlt 1 Pfund brandenburgische Pfennige. Dort gehören 
dem Herrn 6 Hufen. 
Das Dorf Bärenklau zahlt an Zins etwa 7 Schock Groschen zu Martini und 
Walpurgis, leistet dazu Wagendienste und liefert Hühner. 
Das Dorf Germendorf zahlt 2 Pfund Pfennige zu Walpurgis und Nikolai. 
Im Dorfe Eichstedt gebührt dem Herrn ein Zins von 63 Schillingen, dazu 
21 Scheffel Weizen, 63 Scheffel Hafer und von jedem Hause ein Huhn. Dazu 
den Wagendienst. Der Zins wird Martini und Walpurgis bezahlt. 
Das Dorf Vehlefantz liefert 16 Scheffel, Groß-Zieten 16 Scheffel, Velten 
3½ Wispel und Schwante 1½ Wispel Hafer. 
1) Die Brüche sind eine Art Polizeistrafe. 
½) Walpurgis'Tag) — 1. Mai, Joh. d. Täufer — 24. Juni, Martini = 11. November, 
Nikolai = 6. Dezember. 
*) Rutenzins war eine Art Grundsteuer.
	        
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