Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

— 32 — 
Zukunft halten und ihnen also gehörige Gelöbnis und Huldigung leisten und in 
allen Dingen gewärtig und gehorsam seien ohne alle Irrung, ohne Verzug und 
Widerspruch, jedoch unter Vorbehalt des erwähnten Wiederkaufs. Wir sagen 
auch alle genannten Fürsten und Prälaten . .. aller und jeglicher uns als ihrem 
rechten Erbherrn geleisteter Huldigung, Gelöbnisse und Eide mit diesem Briefe 
los und ledig. 
Zu Urkund ist dieser Brief gesiegelt mit unserer königlichen Majestät 
Insiegel. 
Gegeben zu Konstanz, nach Christi Geburt vierzehnhundert Jahre und danach 
im fünfzehnten Jahr, an St. Philippi und Jakobi-Abendt), unserer Reiche des 
Ungarischen im 29. und des Römischen im 5. Jahre. Auf Befehl des Herrn 
Königs: Johann, Propst von Striegau, Vizekanzler. 
22 
Die Belehnung Friedrichs mit der Mark Brandenburg. 
1417. 
Quelle: Ulrich von Richenthal, Chronik des Konstanzer Konzils 
(Deutsch — oberrheinisch-allemannisch). 
Übertragung: Georg Erler, Deutsche Geschichte. Leipzig o. J. Bd. 3. S. 512—515. 
Danach an dem Sonntage, so man sagt Quasimodo geniti, das ist am 
8. Tage in Ostern, am 8. Tage im Aprils), da empfing der hochwürdige Fürst, 
Burggraf Friedrich von Nürnberg, vor dem Imbiß an der achten Stunde sein 
Kurfürstentum, die Markgrafschaft Brandenburg, auf dem oberen Markte zu 
Konstanz. Da war gemacht an dem hohen Hause“), genannt zu dem Hafen, eine 
weite Tribüne über die Gewölbe hinauf bis zu den Fenstern und vor den Fenstern 
ein großer ebner Platz, wo an dreißig Männer stehen konnten. Dieser Platz war 
überdeckt mit einem großen, schönen, güldenen5) Tuche, und daneben zu beiden 
Seiten war er auch bedeckt mit güldenen Tüchern, und auch an der Mauer war 
ein gülden Tuch. Und wann einer nach oben sah, da meinte er, es glänze alles 
von Gold. Und an demselbigen Morgen früh, da die Sonne aufging, da ritten 
Posauner herum in der Stadt, und es ritten mit ihnen alle Diener des Burg- 
grafen und sonst viel Volks, das ihm dienen wollte. Und es hatte jeglicher von 
ihnen einen Stab in der Hand, der eine Elle lang war. Und vornan an dem 
Stecken war ein rotes Fähnchen befestigt; das war hinten spitzig und vorn an dem 
Stecken wohl eine Hand breit. Und es führten zwei Ritter auf zwei Rossen, der 
eine ein Banner an einem Spieß mit der Markgrafschaft Brandenburg, der andere 
der Burggrafen von Nürnberg Schild. So ritten sie dreimal durch die Stadt. 
Und bei dem dritten Umritt, das war vor der neunten Stunde, da sammelten 
sich alle Fürsten und Herren, die dem Markgrafen dienen wollten, vor seiner 
Herberge, die war bei der kleinen Fleischbank in dem „hohen Hause“ Heinrich 
Tettikofers. Und deren jedem gab man ein rotes Fähnlein in die Hand. Und 
1) Der 30. April. 
2) Über Richenthal vgl. Teil I. S. 141. Anm. 1. 
2) Ostern 1417 fiel auf den 11. April. Die Belehnung fand also nicht am 8., 
sondern am 18. April statt. 
*) Das hohe Haus zum Hafen am Obermarkt ist noch erhalten. 
4) Gülden — golddurchwebt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.