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Zukunft halten und ihnen also gehörige Gelöbnis und Huldigung leisten und in
allen Dingen gewärtig und gehorsam seien ohne alle Irrung, ohne Verzug und
Widerspruch, jedoch unter Vorbehalt des erwähnten Wiederkaufs. Wir sagen
auch alle genannten Fürsten und Prälaten . .. aller und jeglicher uns als ihrem
rechten Erbherrn geleisteter Huldigung, Gelöbnisse und Eide mit diesem Briefe
los und ledig.
Zu Urkund ist dieser Brief gesiegelt mit unserer königlichen Majestät
Insiegel.
Gegeben zu Konstanz, nach Christi Geburt vierzehnhundert Jahre und danach
im fünfzehnten Jahr, an St. Philippi und Jakobi-Abendt), unserer Reiche des
Ungarischen im 29. und des Römischen im 5. Jahre. Auf Befehl des Herrn
Königs: Johann, Propst von Striegau, Vizekanzler.
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Die Belehnung Friedrichs mit der Mark Brandenburg.
1417.
Quelle: Ulrich von Richenthal, Chronik des Konstanzer Konzils
(Deutsch — oberrheinisch-allemannisch).
Übertragung: Georg Erler, Deutsche Geschichte. Leipzig o. J. Bd. 3. S. 512—515.
Danach an dem Sonntage, so man sagt Quasimodo geniti, das ist am
8. Tage in Ostern, am 8. Tage im Aprils), da empfing der hochwürdige Fürst,
Burggraf Friedrich von Nürnberg, vor dem Imbiß an der achten Stunde sein
Kurfürstentum, die Markgrafschaft Brandenburg, auf dem oberen Markte zu
Konstanz. Da war gemacht an dem hohen Hause“), genannt zu dem Hafen, eine
weite Tribüne über die Gewölbe hinauf bis zu den Fenstern und vor den Fenstern
ein großer ebner Platz, wo an dreißig Männer stehen konnten. Dieser Platz war
überdeckt mit einem großen, schönen, güldenen5) Tuche, und daneben zu beiden
Seiten war er auch bedeckt mit güldenen Tüchern, und auch an der Mauer war
ein gülden Tuch. Und wann einer nach oben sah, da meinte er, es glänze alles
von Gold. Und an demselbigen Morgen früh, da die Sonne aufging, da ritten
Posauner herum in der Stadt, und es ritten mit ihnen alle Diener des Burg-
grafen und sonst viel Volks, das ihm dienen wollte. Und es hatte jeglicher von
ihnen einen Stab in der Hand, der eine Elle lang war. Und vornan an dem
Stecken war ein rotes Fähnchen befestigt; das war hinten spitzig und vorn an dem
Stecken wohl eine Hand breit. Und es führten zwei Ritter auf zwei Rossen, der
eine ein Banner an einem Spieß mit der Markgrafschaft Brandenburg, der andere
der Burggrafen von Nürnberg Schild. So ritten sie dreimal durch die Stadt.
Und bei dem dritten Umritt, das war vor der neunten Stunde, da sammelten
sich alle Fürsten und Herren, die dem Markgrafen dienen wollten, vor seiner
Herberge, die war bei der kleinen Fleischbank in dem „hohen Hause“ Heinrich
Tettikofers. Und deren jedem gab man ein rotes Fähnlein in die Hand. Und
1) Der 30. April.
2) Über Richenthal vgl. Teil I. S. 141. Anm. 1.
2) Ostern 1417 fiel auf den 11. April. Die Belehnung fand also nicht am 8.,
sondern am 18. April statt.
*) Das hohe Haus zum Hafen am Obermarkt ist noch erhalten.
4) Gülden — golddurchwebt.