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Es soll auch jeder von uns und unser aller Erben für und für, welcher nach
göttlichem Willen des anderen Todesfall ohne Hinterlassenschaft männlicher, ehe—
licher Leibeslehnserben erlebt und sein Land und seine Leute auf diese Erb—
verbrüderung überkommt und einnimmt, dieselbigen Untertanen des erledigten
Fürstentums, geistliche wie weltliche, bei allen ihren Privilegien, Freiheiten und
guten Gewohnheiten bleiben lassen, sie darüber nicht beschweren noch bedrängen,
sondern ihnen dieselben wiederum bestätigen und sie darüber schützen, verteidigen
und handhaben. Alle diese abgeschriebenen Stücke, Punkte und Artikel haben wir
obgenannte Kur= und Fürsten aneinander bei unseren fürstlichen, handgebenden
Treuen, Würden und Ehren und mit einem rechten geschworenen Eide, den wir
mit leiblichen aufgereckten Fingern zu Gott geschworen haben, gelobt und zu-
gesagt, stet, fest und unverbrüchlich zu halten, sollen noch wollen sie anders aus-
legen und verstehen, sondern ihnen nach ihrer schlichten Form, Worten und Inhalt
getreulich nachkommen, ohne allerlei Behelf, Eintrag und Auszug und sonder aller
Arglist und Gefährde ... Das alles zu wahrem Urkund usw. geschehen und ge-
geben zu Liegnitz am Freitag nach Galli1) Christi unseres Herrn Geburt tausend-
fünfhundert und im siebenunddreißigsten Jahre).
Joachim, Kurfürst. Friedrich, Herzog zu Liegnitz.
Friedrich der Jüngere, Georg, Herzog zu Liegnitz.
Herzog zu Liegnitz.
27.
Die Einführung der Reformation in Brandenburg unter Joachim II.
1539.
Quelle: Peter Hafftitz, Kleine märkische Chronik (Lateinisch).3)
Übersetzung aus dem Abdruck des lateinischen Textes bei Riedel a. a. O. IV, 1. S. 100.
..... JndiefemJahre4)istHerrGeorgBuchholtzvonArnswaldeausder
Neumark gen Berlin berufen angekommen und hat am 15. Sonntag post
Trinitatis die erste evangelische Predigt im Domstift zu Kölln getan, ist darauf
zum Probst zu Berlin angenommen und hat 26 Jahre mit Predigen, Sakramente-
Ausreichen, Verrichtung und Pflegung anderer christlicher Zeremonien der Kirchen
fleißig und getreulich vorgestanden.
In diesem Jahre nach ausgefegten papistischen Greueln und Reformation der
Kirchen ist die reine, gesunde Lehre des heiligen Evangeliums lauter und klar in
der Kur Brandenburg aufgegangen und vor allen anderen Städten zuerst zu
Spandau gepredigt worden, daß auch die Leute von Berlin häufig dahin ge-
laufen und gefahren sind, die Predigt anzuhören. Am Tage Allerheiligen) ist zu
1) 19. Oktober.
2) An dieser Erbverbrüderung haben beide Fürstenhäuser dem unrechtmäßigen Ein-
spruch König Ferdinands gegenüber (vom 18. Mai 1546) auf Grund des dem Herzoge
von Liegnitz von seinem Lehnsherrn König Wladislaus von Böhmen 1511 gegebenen freien
Verfügungsrechtes über alle seine Länder festgehalten.
2) Peter Hafftitz studierte 1546 auf der Universität Frankfurt, erlangte die Magister-
würde, war 25 Jahre hindurch Lehrer und Rektor an beiden Schulen zu Berlin und Kölln
und beschäftigte sich später als Privatmann mit Schriftstellerei. Vgl. S. 15. Anm. 3.
" ) 1539.
2) 1. November.