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Kasimir ehedem eingegangen sind . . . So oft aber der Fall der Erbfolge von
einem zu dem anderen der vorgenannten Markgrafen und deren rechtmäßigen
männlichen Lehnserben eintreten sollte, sollen jene und ein jeder von ihnen nicht
eher das herzogliche Lehen in Preußen antreten oder den Besitz übernehmen, als
sie uns und unseren Nachfolgern, den Königen von Polen, in eigener Person den
Eid der Treue, die schuldige Untertänigkeit und Lehnpflichtigkeit und Hulde
schwören.
Damit aber über dieses unser Lehen von ebendenselben erlauchtesten Herren
Markgrafen eine Bezeugung guten Willens gegen uns, unseren Nachfolger und
dieses erhabene Reich jetzt und inskünftig sich äußern kann, sollen sie und ein
jeder von ihnen mit allen Mitteln Sorge tragen, kein feindliches Heer durch ihre
Gebiete in die Lande von Preußen oder unsere anderen Herrschaften ziehen zu
lassen. Könnten sie jedoch deren Vordringen mit eigenen Kräften und Mitteln
nicht aufhalten, so sollen sie uns und unsere Nachfolger schleunig warnen und
treulich versorgen. Die Interessen unseres Reiches sollen sie gleicherweise alle mit
ihrer Gunst verfolgen und beim heiligen Römischen Reiche, so oft es nötig, mit
ihrem Einflusse fördern und gehalten sein, ebenso alles, was getreue Vasallen und
fürstliche Lehnsträger ihrem Oberherrn schulden, treu zu erfüllen und bereitwillig
zu leisten. Wir aber verheißen dagegen, sie und ihre rechtmäßigen erblichen Lehns-
nachfolger mit unserer königlichen Gunst und Gnade zu umfassen, und versprechen
solches auch für unsere Nachfolger, die Könige von Polen. Zur Bekräftigung
dieser Versprechungen im ganzen und einzelnen und zum sicheren und klaren
Zeugnis haben wir Gegenwärtiges eigenhändig unterschrieben, und ist unser
größeres Insiegel daran gehängt worden.
Gegeben zu Petrikau auf dem Generalkonvente unseres Reiches, am vierten
Tage des März, im Jahre des Herrn 1563, unseres Reiches im 34.
Sigismund August, R.
29.
Unterredung Gustav Adolfs mit dem brandenburgischen Bevoll—
mächtigten in Stettin.
Juli 1630.
Quelle: Aufzeichnung des Herrn von Wulmerstorff, des branden—
burgischen Bevollmächtigten.
Fundort: K. G. Helbig, Gustav Adolf und die Kurürsten von Sachsen und Brandenburg. Leipzig 1854.
Nachdem Seine königliche Majestät mich gnädigst angehört!), aber, da ich an
den Vorschlag des Waffenstillstandes kam, etwas gelächelt hatte, so hat sie mir ge-
antwortet:
Ich hätte mich wohl einer anderen Gesandtschaft von meines Herrn Schwagers
Liebden versehen, nämlich, daß sie mir vielmehr entgegengekommen und sich mit
mir zu ihrer eigenen Wohlfahrt verbinden werde, nicht aber, daß Se. Liebden so
schlecht sein sollte, diese Gelegenheit, die Gott sonderlich geschickt, nicht zu ge-
brauchen. S.(eine) L.(iebden) will die helle und klare Absicht ihrer Feinde nicht
1) Der Bevollmächtigte sollte im Auftrage des Kurfürsten Georg Wilhelm den König
zu einem Waffenstillstande mit dem Kaiser überreden.