Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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Kasimir ehedem eingegangen sind . . . So oft aber der Fall der Erbfolge von 
einem zu dem anderen der vorgenannten Markgrafen und deren rechtmäßigen 
männlichen Lehnserben eintreten sollte, sollen jene und ein jeder von ihnen nicht 
eher das herzogliche Lehen in Preußen antreten oder den Besitz übernehmen, als 
sie uns und unseren Nachfolgern, den Königen von Polen, in eigener Person den 
Eid der Treue, die schuldige Untertänigkeit und Lehnpflichtigkeit und Hulde 
schwören. 
Damit aber über dieses unser Lehen von ebendenselben erlauchtesten Herren 
Markgrafen eine Bezeugung guten Willens gegen uns, unseren Nachfolger und 
dieses erhabene Reich jetzt und inskünftig sich äußern kann, sollen sie und ein 
jeder von ihnen mit allen Mitteln Sorge tragen, kein feindliches Heer durch ihre 
Gebiete in die Lande von Preußen oder unsere anderen Herrschaften ziehen zu 
lassen. Könnten sie jedoch deren Vordringen mit eigenen Kräften und Mitteln 
nicht aufhalten, so sollen sie uns und unsere Nachfolger schleunig warnen und 
treulich versorgen. Die Interessen unseres Reiches sollen sie gleicherweise alle mit 
ihrer Gunst verfolgen und beim heiligen Römischen Reiche, so oft es nötig, mit 
ihrem Einflusse fördern und gehalten sein, ebenso alles, was getreue Vasallen und 
fürstliche Lehnsträger ihrem Oberherrn schulden, treu zu erfüllen und bereitwillig 
zu leisten. Wir aber verheißen dagegen, sie und ihre rechtmäßigen erblichen Lehns- 
nachfolger mit unserer königlichen Gunst und Gnade zu umfassen, und versprechen 
solches auch für unsere Nachfolger, die Könige von Polen. Zur Bekräftigung 
dieser Versprechungen im ganzen und einzelnen und zum sicheren und klaren 
Zeugnis haben wir Gegenwärtiges eigenhändig unterschrieben, und ist unser 
größeres Insiegel daran gehängt worden. 
Gegeben zu Petrikau auf dem Generalkonvente unseres Reiches, am vierten 
Tage des März, im Jahre des Herrn 1563, unseres Reiches im 34. 
Sigismund August, R. 
29. 
Unterredung Gustav Adolfs mit dem brandenburgischen Bevoll— 
mächtigten in Stettin. 
Juli 1630. 
Quelle: Aufzeichnung des Herrn von Wulmerstorff, des branden— 
burgischen Bevollmächtigten. 
Fundort: K. G. Helbig, Gustav Adolf und die Kurürsten von Sachsen und Brandenburg. Leipzig 1854. 
Nachdem Seine königliche Majestät mich gnädigst angehört!), aber, da ich an 
den Vorschlag des Waffenstillstandes kam, etwas gelächelt hatte, so hat sie mir ge- 
antwortet: 
Ich hätte mich wohl einer anderen Gesandtschaft von meines Herrn Schwagers 
Liebden versehen, nämlich, daß sie mir vielmehr entgegengekommen und sich mit 
mir zu ihrer eigenen Wohlfahrt verbinden werde, nicht aber, daß Se. Liebden so 
schlecht sein sollte, diese Gelegenheit, die Gott sonderlich geschickt, nicht zu ge- 
brauchen. S.(eine) L.(iebden) will die helle und klare Absicht ihrer Feinde nicht 
1) Der Bevollmächtigte sollte im Auftrage des Kurfürsten Georg Wilhelm den König 
zu einem Waffenstillstande mit dem Kaiser überreden.
	        
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