Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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der Friede, den er seinen Untertanen nach den großen, während der Dauer der 
inneren und äußeren Kriege von ihnen erlittenen Verluste wieder verschafft hatte, 
aus Anlaß der vorgeblichen reformierten Religion gestört würde, wie es unter den 
Regierungen der Könige, seiner Vorgänger geschehen war, wollte durch sein zu 
Nantes im Monat April 1598 gegebenes Edikt das Verhalten regeln, welches 
gegen die von der besagten Religion beobachtet werden sollte, die Orte be— 
stimmen, in denen sie dieselbe sollten ausüben können, außerordentliche Richter ein— 
setzen, um ihnen Recht zu sprechen, und endlich sogar durch besondere Artikel für 
alles das sorgen, was er für nötig hielt, um die Ruhe in seinem Königreiche zu 
erhalten, und um die Abneigung zu verringern, die zwischen denen von der einen 
und von der anderen Religion bestand, damit er besser imstande wäre, seinem 
festen Vorsatze gemäß an der Wiedervereinigung derer mit der Kirche zu arbeiten, 
die sich so leichtfertig von ihr entfernt hatten. 
Nachdem hierauf dargelegt worden ist, daß diese angebliche Absicht des Königs weder 
während seiner eigenen, noch während der Regierung seines Nachfolgers hatte ausgesührt 
werden können, fährt der Erlaß folgendermaßen fort: 
Jetzt endlich hat Gott in seiner Gnade gefügt, daß unsere Völker einer voll— 
kommenen Ruhe genießen, und daß wir selbst, nicht mehr mit der Sorge be— 
schäftigt, sie gegen unsere Feinde zu schützen, diese Waffenruhe ausnutzen konnten, 
die wir durch unser Entgegenkommen erleichtert haben, um mit ganzem Fleiße 
zu erforschen, wie wir die Absicht der Könige, unseres besagten Großvaters und 
unseres Vaters, in die wir seit unserer Thronbesteigung eingetreten sind, zum 
guten Ende führen könnten. So sehen wir nun jetzt mit dem gerechten Danke, 
den wir Gott schuldig sind, daß unsere Sorgen das vorgesteckte Ziel erreicht 
haben, da ja der bessere und größere Teil unserer Untertanen von der besagten 
vorgeblichen reformierten Religion die katholische angenommen hat. Weil denn nun 
die erhalb die Ausführung des Edikts von Nantes und alles dessen, was zu 
Gunsten der besagten vorgeblichen reformierten Religion angeordnet worden ist, 
den Nutzen verloren hat, so haben wir geurteilt, daß wir nichts Besseres 
tun könnten, als das besagte Edikt von Nantes vollständig 
aufzuheben. 
1. Tun zu wissen, daß wir aus diesen und anderen hinzukommenden uns 
bewegenden Ursachen und aus unserer sicheren Erkenntnis, königlichen Allgewalt 
und Macht durch dieses gegenwärtige, beständige und unwiderrufliche Edikt unter- 
drückt und aufgehoben haben, unterdrücken und aufheben das Edikt des Königs, 
unseres besagten Großvaters, gegeben zu Nantes im Monat April 1598, in seiner 
ganzen Ausdehnung .n Und infolgedessen wollen wir und gefällt es uns, daß 
alle Tempel derer von der besagten vorgeblichen reformierten Religion .. un- 
verzüglich zerstört werden. 
2. Verbieten unseren besagten Untertanen von der vorgeblichen reformierten 
Religion, sich noch ferner zu versammeln, um den Gottesdienst nach der besagten 
Religion an irgend einem Orte oder in einem Privathause, unter welchem Vor- 
wande es auch sein könnte, zu halten 
4. Befehlen ernstlich allen Predigern der besagten vorgeblichen reformierten 
Religion, die sich nicht bekehren und die katholische, apostolische und römische 
Religion annehmen wollen, vierzehn Tage nach der Veröffentlichung unseres gegen- 
wärtigen Ediktes unser Königreich und die Länder unserer Botmäßigkeit zu ver- 
lassen bei Strafe der Galeeren.
	        
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