Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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m„%55  (des  Giftbuchs).  Aulage  IV.

Giftschrin.

Von  (Firma  des  abgebenden  Geschäftsez  .  zu(Ort).
bekenne  ich  hierdurch  (Menge)  (Name  des
Giftss  zum  Zwecke  de

wohl  verschlossen  und  bezeichnet  erhalten  zu  haben.
Der  aus  einem  unvorsichtigen  Gebrauche  des  Giftes  entstehenden  Gefahren  wohl  bewußt,
  werde  ich  dafür  Sorge  tragen,  daß  dasselbe  nicht  in  unbefugte  Hände  gelangt  und

nur  zu  dem  vorgedachten  Zwecke  verwendet  wird.

Das  Gist  soll  durch  abgeholt  werden.
(Wohnort,  Tag,  Monat,  Jahr  und  (Name  und  Vorname,  Stand  oder  Beruf
Wohnung).  des  Erwerbers).

(Eigenhändig  geschrieben).
(Zusatz,  falls  das  Gift  durch  einen  Anderen  abgeholt  wird).
Das  oben  bezeichnete  Gift  habe  ich  im  Auftrage  des  (Namen

des  Erwerbers)  in  Empfang  genommen  und  verspreche,  dasselbe  alsbald  unversehrt  an  meinen
Auftraggeber  abzuliefern.
(Ort,  Tag,  Monat,  Jahr)  (Name  und  Vorname,  Stand  oder  Beruf

des  Abholenden).
(Eigenhändig  geschrieben).