Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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5# 7. Es müssen aber so geschickte Leute sein, als weit und breit zu finden, 
und zwar von evangelisch-reformierter oder lutherischer Religion, die treu und 
redlich sind, die offene Köpfe haben, welche die Wirtschaft verstehen und sie 
selber getrieben, die von Kommerzien, Manufaktur und anderen dahin gehörigen 
Sachen gute Information besitzen, dabei auch der Feder mächtig, vor allen Dingen 
aber unsere geborenen Untertanen sein, es müßte denn, soviel diesen letzteren 
Punkt betrifft, sich fügen, daß uns zwar ein fremder, jedoch sehr habiler Mensch 
vorgeschlagen würde, welchenfalls wir endlich wohl ein oder zwei von dergleichen 
Subjekten bei unserem G.-O.-F.-K.= u. D.-D. passieren lassen wollen. Um aber 
oben angeführte und andere dahingehörende Qualitäten kurz zu fassen, so müssen 
es solche Leute sein, die zu allem capables sind, wozu man sie gebrauchen will. 
§ 9. Die Räte in den Provinzial-Kommissariaten aber sollen sein gute, 
tüchtige Leute, die einen gesunden, natürlichen Verstand haben und von Jugend 
auf bei Kommerzien, Manufaktur, Akzise und anderen in das Kommissariats- 
Departement einschlagenden Sachen hergekommen. 
§ 10. Bei den Provinzial-Kammern müssen gute Wirte bestellt werden, die 
selbst Wirte und Beamte gewesen und selbst in hoher Pacht gestanden, auch der 
Feder gewachsen und rechnungsverständige vigilante.) und gesunde Leute sind. 
§+ 11. Ferner gehet unsere allergnädigste Intention dahin, daß uns zur 
Besetzung der Provinzial-Kammern und Kommissariate keine Leute in Vorschlag 
gebracht werden sollen, die aus der Provinz bürtig, woselbst die vakante Be- 
dienung wieder zu besetzen 
§ 15. Zu allen Torschreiber, Mühlenbereiter, Polizeireiter, Ausreiter und 
dergleichen geringeren Bedienungen wollen wir niemand anders als Invaliden- 
Unteroffiziers und Soldaten verwendet wissen, und zwar solche, die unter unserer 
allergnädigsten Approbation von unseren Generaladjutanten jedesmal in Vorschlag 
gebracht werden 
#5 19. IDen Instruktionen für die Prov.-Kommissariate und Kammerns ist in 
specie einzuverleiben, daß die Kommissariats-Präsidenten in den Provinzen die 
ihnen anvertrauten Städte fleißig bereisen, derselben Zustand in bezug auf Handel 
und Wandel, Kommerzien und Manufakturen, Bürger und Einwohner und deren 
Nahrung auf das genaueste erkundigen und informieren sollen, damit ihnen die 
unter ihr Departement gehörenden Städte ebenso genau bekannt sein mögen, als 
wir prätendieren, daß ein Kapitän von unserer Armee seine Kompagnie kenne, 
indem dabei aller und jeder dazu gehörenden Soldaten innerliche und äußerliche 
Qualitäten dem Kapitän vollkommen bekannt sein müssen 
§ 21. Ferner muß in der Instruktion den Provinzial-Kammern und Kom- 
missariaten anbefohlen werden, sich tagtäglich, ausgenommen des Sonntags und 
in Weihnachten, Ostern und Pfingsten die beiden ersten Feiertage, denn der dritte 
Tag in den hohen Festen so wenig als die sogenannten Bummelfeste gefeiert 
werden sollen, in ihren Kollegien zu versammeln, und zwar des Morgens im 
Sommer um 7 und im Winter um 8 Uhr. Um 11½ Uhr endigt sich die 
Session, und des Nachmittags um 2 Uhr nimmt sie wieder ihren Anfang und 
continuieret bis des Abends um 6 Uhr, damit bei solchem Fleiß und Ap- 
plikation unser Dienst und höchstes Interesse an allen Orten rechtschaffen be- 
fördert werden könne. 
1) aufmerksam.
	        
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