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Und weilen zu Erreichung des intentirten Zweckes unumbgänglich nöthig, daß
in den Ambtern tüchtige Beambte, die gute Wirthe, und der Rechnungen erfahren
seyen, bestellet werden, so wollen wir vor dieselbe zureichende Gehälter con-
stituieren
Wir sind gänzlich resolviret, die wüst gewordene Dörfer hinwieder und von
nun an anbauen und besetzen zu lassen, zu welchem Ende ihr und die Beambte
auf solche Wiederbesetzung des Landes alle Mühe anzuwenden habet, und be-
sorget seyn sollet, dahero denn auch ein Dorf nach dem anderen wieder angebauet,
nicht aber alles zugleich angefangen, einem jeden Bauern in den neuen Dörfern
zwey Hufen eingeräumet und zum Besatz hinfüro, weile wir wahrgenommen,
daß mit dem bisherigen Besatz der Bauer seine Wirthschaft nicht recht betreiben,
noch den Acker, wie es sich gehöret, bearbeiten könne, Vier Pferde und Vier
Ochsen, außer den anderen Besatzstücken und zwar sogleich bey seinem Antritt auf
einmahl gegeben . und jährlich bei dem einzusendenden Etat zugleich deutlich be-
richten sollet, wie viel Dörfer ihr das jahr anzubauen vermeinet, aus wie viel
Wirthen selbige bestehen werden, wie selbige situieret, und wie viel Geld dazu
nöthig seyn dörfe, als dann wir das nöthige darüber resolviren, und die dazu
erfordernde Gelder in den Etat ansetzen lassen werden. Wir wollen die unsere
allergnädigste intention durch öffentliche patente bekandt machen lassen
Und obgleich wir nicht zweifeln, es werden, durch so viele Gnade sowohl
neue Leuthe nach Lithauen gezogen, als auch die schon seyende, von austreten
nach Pohlen, als woselbst man ihnen viel Freyheiten versprechen soll, zurück-
gehalten werden, So ist doch unumbgänglich nöthig, daß den Beambten zwar, auf
die Wirthschaft der Bauern gute Acht zu haben, und das, was sie abführen
müssen, fleißig einzumahnen, und nichts zurück zu lassen, anbefohlen, doch dabey
aufs nachdrücklichste injugiret!) werde, mit den nun neu anzusetzenden Bauern durch-
aus nicht rüde zu verfahren und absonderlich nicht gleich mit den bisherigen schärfsten
executionen . hinter ihnen her zu seyn, sondern sie erst Wurtzel fassen zu lassen.
2. Quelle: Edikt, betreffend Aufnahme der Salzburger Protestanten
vom 2. Februar 1732.
Fundort: F. Förster a. a. O. Bd. 2. S. 329.
Wir Friedrich Wilhelm, König in Preußen, tun kund und fügen hiermit zu
wissen, daß wir aus christ-königlichem Erbarmen und herzlichem Mitleid gegen
unsere in dem Erzbistum Salzburg auf das heftigste bedrängten und verfolgten
evangelischen Glaubensverwandten, da dieselben allein um ihres Glaubens willen,
und weil sie demselben wider besseres Wissen und Gewissen abzusagen sich nicht
entschließen können noch wollen, ihr Vaterland zu verlassen gezwungen werden,
ihnen die hilfreiche und mildreiche Hand zu bieten und zu solchem Ende dieselben
in unsere Lande aufzunehmen und in gewissen Amtern unseres Königreiches
Preußen unterzubringen und zu versorgen uns entschlossen haben. Weshalb denn
auch nicht nur an des Herrn Erzbischofs zu Salzburg Liebden Unser freundliches
Ersuchen ergangen, daß diesen emigrierenden Untertanen, die Wir, so viel deren
nach Unseren Landen sich zu begeben gewillt sind, als Unsere nächstkünftigen Unter-
tanen betrachten und ansehen, zu einem sowohl ungehinderten als ungedrungenen
Abzug die Pässe frei geöffnet, auch ihrer Habseligkeiten wegen nach den Ordnungen
1) eingeschärft werde.