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2. Den Vereinigten ständischen Ausschuß werden wir fortan periodisch zu—
sammenberufen.
3. Dem Vereinigten Landtage und in dessen Vertretung dem Vereinigten
ständischen Ausschusse übertragen wir:
a) in Beziehung auf den ständischen Beirat bei der Gesetzgebung die Mit—
wirkung, die den Provinzialständen durch das Gesetz vom 5. Juni 1823 8 III, Nr. 2,
solange keine allgemeine ständische Versammlungen stattfinden, beigelegt war;
b) die durch das Gesetz vom 17. Januar 1820 vorgesehene ständische Mit—
wirkung bei der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden, soweit solche nicht
der ständischen Deputation für das Staatsschuldenwesen übertragen wird;
e) das Petitionsrecht über innere nicht bloß provinzielle Angelegenheiten
Gegeben Berlin den 3. Februar 1847. Friedrich Wilhelm.
2. Quelle: Rede Friedrich Wilhelms IV. bei Eröffnung des Vereinigten
Landtages am 11. April 1847.1)
Fundort: Tim Klein a. a. O. S. 91.
Es ist Gottes Wohlgefallen gewesen, Preußen durch das Schwert groß zu
machen, durch das Schwert des Krieges nach außen, durch das Schwert des
Geistes nach innen, aber wahrlich nicht des verneinenden Geistes der Zeit,
sondern des Geistes der Ordnung und der Zucht. Ich spreche es aus, meine
Herren: Wie im Feldlager ohne die allerdringendste Gefahr und größte Torheit
nur ein Wille gebieten darf, so können dieses Landes Geschicke, soll es nicht augen-
blicklich von seiner Höhe fallen, nur von einem Willen geleitet werden. Es
drängt mich zu der feierlichen Erklärung, daß es keiner Macht der Erde je ge-
lingen soll, mich zu bewegen, das natürliche, gerade bei uns durch seine innere
Wahrheit so mächtig machende Verhältnis zwischen Fürst und Volk in ein kon-
ventionelles, konstitutionelles zu wandeln, und daß ich es nun und nimmermehr
zugeben werde, daß sich zwischen unseren Herrgott im Himmel und dieses Land
ein beschriebenes Blatt gleichsam als eine zweite Vorsehung eindränge, um uns
mit seinen Paragraphen zu regieren und durch sie die alte, heilige Treue zu er-
setzen. Zwischen uns sei Wahrheit. Von einer Schwäche weiß ich mich gänzlich
frei. Ich strebe nicht nach eitler Volksgunst .. . Ich strebe allein danach, meinc
Pflicht nach bestem Wissen und nach meinem Gewissen zu erfüllen und den Dank
meines Volkes zu verdienen, sollte er mir auch nimmer zuteil werden
14.
Die Revolution in Berlin.
18. März 1848.
1. Quelle: Proklamation Friedrich Wilhelms IV. „An meinec lieben
Berliner!“ 1848.
Fundort: Tim Klein a. a. O. S. 178 und 179.
Durch mein Einberufungspatent vom heutigen Tage?) habt Ihr das Pfand
der treuen Gesinnung Eures Königs zu Euch und zum gesamten deutschen Vater-
15) Der am 11. April 1847 zusammentretende Vereinigte Landtag bestand aus zwei
Kurien, der Herrenkurie (70 Prinzen und Standesherren) und der Kurie der 237 Ritter,
182 Bürger und 124 Bauern.
2) Vgl. Nr. 15. 1. Quelle.