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trägen wie bei solchen privater Natur. Was liegt näher,
als daß man sich bei Staatsaufträgen eines
Abgeordneten versichert, der seinen Einfluß
geltend machen kann gegenüber den
maßgebenden Kreisen.“
Heute ist das „demokratische und parlamentarische System'“,
in dessen Zug eine solche Entwicklung zur politischen
Korruption nach dem Geständnis des damals zur Verteidigung
des Herrn Erzberger aufgestandenen Zentrumsblattes
liegt, verwirklicht, und der also verteidigte Herr Erzberger ist
Reichsfinanzminister und Stellvertreter des Ministerpäsidenten.
Herr Erzberger wird heute die von seinem damaligen Verteidiger
bekundete Auffassung laut ablehnen. Ich lasse deshalb an
Stelle anfechtbarer Auffassungen eine kleine, aber unanfechtbare
und bezeichnende Tatsache sprechen:
Wenn ein Politiker es zuwege bringt, als
Schiedsrichter in Prozessen zwischen dem
Reichsfiskus und einer privaten Gesellschaft
zu entscheiden, die letzte Entscheidung zugunsten
der Gesellschaft am 24. Mai zu unterschreiben
und sich am darauffolgenden 14. Juni, also
drei Wochen später, in den mit stattlichen Tantiemen
dotierten Aufsichtsrat dieser selben
Gesellschaft wählen zulassen, soist vom Standpunkte
der geschäftlichen und politischen Wohlanständigkeit
dieser Mann für mich erledigt.
Ich würde einen solchen Mann nicht einen Tag als Prokuristen
in meinem Geschäft behalten. Ich würde ihm jedenfalls niemals
auch nur den kleinsten Vertrauensauftrag in die Hond geben.
Herr Erzberger hat wirksam geholfen, das deutsche Volk in
das Elend des Schmachfriedens zu führen. Das
deutsche Volk und seine Vertretung hat das bisher hingenommen.
Jetzt steht das deutsche Volk und seine Vertretung vor der Frage,
ob es einen Mann von der ZQualifikation des Herrn Erzberger
mit den ausgedehnten Vollmachten, die dem Reichsfinanzminister
aus den kommenden Steuergesetzen erwachsen, über sein Vermögen
schalten und walten lassen will.
Ich frage erneut: Soll das Deutsche Reich und
das deutsche Volk an dem Krebsschaden Erzberger
zugrunde gehen?