Full text: Die geheime Vorgeschichte des Weltkrieges.

100 Der Entscheidung entgegen. 
den verantwortlichen Stellen des Dreibunds nicht 
unbekannt bleiben können. Ee fanden sich denn schon 
am 12. Mai die beiden Generalstabschefs Deutschlands 
und Osterreich-Ungarns, die Herren v. Moltke und 
Conrad v. Hötzendorf, zu einer eingehenden Abend- 
besprechung unter vier Augen in Karlsbad zusammen. 
Was enthält eigentlich der Dreibund- 
vertrag? 
Was die beiden Generale damals miteinander 
vereinbart haben, wird kaum jemale bekannt werden. 
Oaß es aber auf keinen Angriff abgesehen war, sondern 
lediglich auf das Ausfindigmachen der denkbar wirk- 
samsten Abwehr, geht unwiderleglich aus dem niemals 
bestrittenen Defensiocharakter der Oreibundverträge 
hervor. Geboren aus der unentrinnbaren „gottge- 
gebenen“ Not der geographischen Lage und dem 
Reichtum an lauernden Nachbarn heraus, hat der 
Dreibund von Beginn an (1879) bis zum ungewollten 
Kriegeausbruche nur die Verteidigung seiner Mit- 
glieder zum Daseinszwecke gehabt. Im Anhange zu 
Arthur Singers „Geschichte des Dreibunds“ (Leipzig 
1914) habe ich es unter dem Beifalle maßgebender 
Stellen versucht, die bisher niemals veröffentlichten 
Texte des Abkommens zwischen Berlin und Rom 
und des zwischen Wien und Rom im Wege des Indi- 
zienbeweisverfahrens zu erschließen. Danach hat 
jenes wahrscheinlich etwa folgenden Inhalt: 
Artikel 1. Sollte eins der beiden Reiche von 
Frankreich angegriffen werden, so sind die Kontra- 
henten verpflichtet, einander mit der gesamten 
Kriegsmacht ihrer Reiche beizustehen und den Frieden 
nur gemeinsam zu schließen.
	        
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