Full text: Die geheime Vorgeschichte des Weltkrieges.

Hinter den Kulissen. 129 
Verhältnis zu treten, nicht bloß die Zugehörigkeit 
Bosniens zur Monarchie offiziell nicht anzutasten. 
Oie Note Serbiens fährt dann fort: 
Die Königliche Regierung kann nicht für Luße- 
rungen privaten Charakters verantwortlich gemacht 
werden, wie es Zeitungeartikel und die friedliche 
Arbeit von Gesellschaften sind, Außerungen, die fast 
in allen Ländern ganz gewöhnliche Erscheinungen sind, 
und die sich im allgemeinen der staatlichen Kontrolle 
entziehen. Dies um so weniger, als die Königliche 
Regierung bei der Lösung einer ganzen Reihe von 
Fragen, die zwischen Serbien und ÖOsterreich- Ungarn 
aufgetaucht waren, großes Entgegenkommen bewiesen 
hat, wodurch es ihr gelungen ist, deren größeren Teil 
zugunsten des Fortschritts der beiden Nachbarländer 
zu lösen. 
Anmerkung der k. und k. Regierung: 
Die Behauptung der Königlich Serbischen 
Regierung, daß die A#ußerungen der Presse und die 
Tätigkeit von Bereinen privaten Charakter haben 
und sich der staatlichen Kontrolle entziehen, steht in 
vollem Widerspruche zu den Einrichtungen moderner 
Staaten, selbst der freiheitlichsten Richtung auf dem 
Gebiete des Preß- und Vereinerechts, das einen 
öffentlich-rechtlichen Charakter hat und Presse sowie 
Vereine der staatlichen Aufsicht unterstellt. Ubrigens 
sehen auch die serbischen Einrichtungen eine solche 
Aufsicht vor. Oer gegen die Serbische Regierung 
erhobene Vorwurf geht eben dahin, daß sie es 
gänzlich unterlassen hat, ihre Presse und ihre Vereine 
zu beaufsichtigen, deren Wirkung im monarchie- 
feindlichen Sinne sie kannte. 
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