Hinter den Kulissen. 131
von der österreichisch-ungarischen Monarchie abzielen,
und sie bedauert aufrichtig die traurigen Folgen dieser
verbrecherischen Machenschaften.
Anmerkung der k. und k. Regierung:
Unsere Forderung lautete: „Die Königlich Ser-
bische Regierung verurteilt die gegen Österreich-
Ungarn gerichtete Propaganda
Die von der Königlich Serbischen Regierung
vorgenommene Anderung der von uns geforderten
Erklärung will sagen, daß eine solche gegen Osterreich-
Ungarn gerichtete Propaganda nicht bestebt, oder
daß ihr eine solche nicht bekannt ist. Diese Formel
ist unaufrichtig und hinterhältig, da sich die Serbische
Regierung damit für später die Aueflucht reserviert,
sie hätte die derzeit bestehende Propaganda durch
diese Erklärung nicht desavouiert und nicht als
monarchiefeindlich anerkannt, woraus sie weiter
ableiten könnte, daß sie zur Unterdrückung einer der
jetzigen Propaganda gleichen nicht verpflichtet sei.
Note Serbiens:
Die Königliche Regierung bedauert, daß laut der
-Mitteilung der k. und k. Regierung gewisse serbische
Offiziere und Funktionäre an der eben genannten
Propaganda mitgewirkt, und daß diese damit die
freundnachbarlichen Beziehungen gefährdet hätten, zu
deren Beobachtung sich die Königliche Regierung durch
die Erklärung vom 31. März 1909 feierlich verpflichtet
hatte.
ODie Regierung ..“ gleichlautend mit dem ge-
forderten Texte.